Lexipedia

AB 75960

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-19

Wortprotokoll

Was sind Akademien? Ich weiss, dass es unabhängige Vereinigungen der Wissenschaft sind, die damit ihre Tätigkeiten koordinieren und erweitern können. Sie leisten im Milizsystem vielfach eine ausgezeichnete Arbeit. Aber es sind auch Standesorganisationen, die sich - natürlich auch etwas einseitig - für die Belange der Mitglieder einsetzen. Was sind sie nicht? Sie sind keine Organisationen des Bundes, und es ist auch nicht möglich, auf die Leitung, die Mitglieder und die Ziele der Akademien irgendwelchen Einfluss zu nehmen. Aus diesen Gründen ist es etwas seltsam, wenn die vier wissenschaftlichen Akademien für ihre Tätigkeit grössere Mittel in Millionenhöhe bevorzugt aus Steuergeldern erhalten, ohne dass eine genügende Kontrolle darüber besteht. Immerhin geht es hier um über 100 Millionen Franken für vier Jahre. Es ist nicht zu vermeiden, dass die Arbeit von Akademien teilweise zum Selbstzweck werden kann oder dass Gelder gesprochen werden, die einer genauen Kontrolle nach Bundesregeln nicht standhalten würden.

Mit diesem Antrag wollen wir kein Misstrauen gegen die Akademien schüren. Ich habe keine konkreten Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten. Aber ich möchte hier angesichts der stetig ansteigenden Finanzmittel auch vorbeugen und nicht einfach Budgetbeträge gewähren, sondern vielmehr Projektbeiträge für klar definierte und zeitlich begrenzte Projekte und Aufgaben. Es ist wichtig, dass sich die Standesaufgaben klar von den öffentlichen Aufgaben trennen lassen. Das heutige Pflichtenheft mit dem Schwerpunkt Wissenschaft und Gesellschaft steht nicht in einem akzeptablen Verhältnis zu den verteilten Mitteln, umso weniger, als hier noch andere Organisationen mit Bundesunterstützung tätig sind.

Ich empfehle Ihnen namens der Mehrheit der SVP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit IV zu folgen und im Rahmenkredit eine Kürzung von 8 Prozent vorzunehmen. Die geforderten Kontrollen sind dann im Rahmen der Aufgabenüberprüfung des Bundes an die Hand zu nehmen.