Bader Elvira · Nationalrat · 2007-09-20
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-20
Wortprotokoll
In Artikel 24b des Raumplanungsgesetzes bei der "AP 2011" geht es um die Frage, wie gross der Bauernbetrieb sein muss, wenn der Landwirt einen nichtlandwirtschaftlichen Nebenerwerb aufbauen möchte - etwa eine Alpwirtschaft, eine Käserei, eine Besenbeiz, Wellness im Heu oder Schlafen im Stroh usw. -, und welche baulichen Massnahmen dazu erforderlich sind. Ihre Kommission ist im Gegensatz zum Ständerat der Meinung, dass das möglichst vielen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern ermöglicht werden sollte und man innovative Projekte auch bei kleineren Betrieben bewilligen können sollte. Im Berg- und Hügelgebiet können die Kantone die Grenze für den Betrieb auf 0,5 Standardarbeitskräfte (SAK) herabsetzen. Im Talgebiet möchte die Mehrheit Ihrer Kommission den Anspruch auf eine Bewilligung für einen Nebenerwerb bei der unteren Grenze von 0,75 SAK ermöglichen.
Mit 15 zu 9 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, bei unserer Version zu bleiben, am Entscheid des Nationalrates festzuhalten und den Antrag, der jetzt Minderheitsantrag ist, abzulehnen.