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Zemp Markus · Nationalrat · 2007-09-20

Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-20

Wortprotokoll

Namens einer beachtlichen Minderheit empfehle ich Ihnen, hier bei Artikel 62 an der Differenz festzuhalten. Es geht darum, dass wir - wie das letzte Mal ohne Diskussion in diesem Rat beschlossen - Artikel 62 so abändern, dass Beiträge an die Entsorgung von Schlachtabfällen, an die Schlachtbetriebe also, nicht nur wie bis jetzt bei BSE-bedingten Massnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kredite ausbezahlt werden können. Warum dies?

Ich erinnere Sie daran, dass man damals bei der Einführung der Versteigerung der Zollkontingente Fleisch - das war bei der "AP 2007" - versprochen hat, dass man einen Teil der Mittel, die über diese Versteigerung neu in die Bundeskasse kommen, an die Branche zurückfliessen lassen werde, nämlich einerseits als Beiträge an die Bauern und die Schlachtbetriebe für korrekte Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank, die obligatorisch wurde, und anderseits als Beiträge [PAGE 1298] an die Kosten der Entsorgung der Schlachtabfälle. Unterdessen ist diese Versteigerung umgesetzt. Sie generiert neu Bundeseinnahmen in der Grössenordnung von deutlich über 150 Millionen Franken pro Jahr. Aus dieser Sicht und um mehr Flexibilität für die Zukunft zu haben, sind wir in der Minderheit der Meinung, dass nicht nur BSE-bedingte Massnahmen finanziert werden sollten, denn BSE ist am Verschwinden.

Aufgrund der zunehmend offenen Grenzen, vor allem auch Richtung Osteuropa, wird die Seuchenbedrohung grösser. Das erfahren wir ja gerade auch derzeit. Mit unserer Fassung hat der Bundesrat in Zukunft mehr Möglichkeiten, flexibel und schnell neue Massnahmen, die er im Bereich Entsorgung anordnet, auch mitzufinanzieren. Es geht nicht um zusätzliche Mittel. Es geht um mehr Flexibilität.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.