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Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-27

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Die Festlegung der Schutzdauer ist eine Frage von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung. Da die Schutzdauer in praktisch allen EU-Ländern zehn Jahre beträgt, hat der Nationalrat diese Dauer auch im Gesetz verankert (Art. 12 Abs. 2).

Ihre Kommission schliesst sich diesem Entscheid an.