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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2000-09-27

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Im Zentrum unserer Beratungen von heute Morgen stehen die Heilmittel. Ich glaube, es ist das Anliegen des ganzen Gesetzes, dass wir den Umgang mit Heilmitteln in unserem Land, aber auch im Vergleich mit dem Ausland, also international, regeln.

Es lässt sich aber nicht vermeiden, dass um diese Heilmittel herum Kreise bestehen. Den ersten Kreis bilden die Berufe; das sind die Berufe des Arztes, des Apothekers, des Drogisten, des Heilmittelherstellers, aber auch des Naturarztes. Ich habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen - ich würde das gerne von Frau Bundesrätin noch bestätigt hören -, dass unter diesen Berufen auch die Naturärzte ihren Standort in Bezug auf die Heilmittel behalten können.

Viele Leute verbinden den Begriff Naturarzt mit einem Nischenprodukt ausserrhodischer Herkunft - nicht nur den Erzliberalismus, wie Herr Kollega Leuenberger zu Recht sagt. Aber man übersieht natürlich, dass es heute in zwölf Kantonen unseres Landes viele tausend Heiltätige gibt, die als Naturärzte wirken. Sie arbeiten in der Regel übrigens ohne den Rückhalt von Krankenkassen. Die meisten dieser 4000 bis 5000 Naturärzte, nämlich 700, arbeiten im Kanton Zürich und nicht bei uns in Ausserrhoden; das mag Sie überraschen. An zweiter Stelle, Herr Schmid Samuel, folgt der Kanton Bern. Dann kommen die Kantone Aargau, Luzern und St. Gallen, und auf dem sechsten Platz ist Ausserrhoden mit 160 Naturärzten. Sie staunen jetzt wahrscheinlich, wie viele Naturärzte in Ihren Kantonen tätig sind.

Ich bin deshalb sehr froh, dass man hier nicht den Versuch gemacht hat, dieser Berufsgattung den Riegel vorzuschieben; ich höre dann nachher gerne noch eine entsprechende Bestätigung.

Ausserhalb des Kreises dieser Berufe, die - wie die Drogisten und die Apotheker - natürlich auch ihre standespolitischen Probleme untereinander haben, sind wir als Konsumenten in einem weiteren Kreis. Jetzt spreche ich aus ihrer Sicht, als Konsument, wie dies Herr Leuenberger und Herr Hess Hans auch getan haben. Es ist mir eigentlich egal - ich sage das jetzt etwas salopp und übertrieben -, was die Apotheker und Drogisten untereinander abmachen. Es darf nicht sein, dass die Versorgungssicherheit in [PAGE 601] unseren Gebieten, in unseren Kantonen unter solchen Abmachungen leidet. Es muss ein anderer Weg beschritten werden. Wir müssen ein Gesetz machen, und dann müssen sich die Standesorganisationen arrangieren und nicht umgekehrt. Ich fühle mich nicht verpflichtet, eine wie auch immer zustande gekommene Verständigung in dieses Gesetz zu integrieren. Aber ich stelle fest, dass in den Kantonen Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden heute eine Drogeriefreiheit besteht, dass in den Kantonen Glarus, Schwyz und Luzern auch entweder keine oder nur vereinzelte Produkteregelungen bestehen, dass also auch hier Regelungsbedarf besteht. Ich höre das gleiche jetzt auch vom Kanton Obwalden; das ist für mich noch ein neues Element.

Deshalb schlage ich Ihnen vor: Schliessen Sie sich der Mehrheit an, um diese Sache gesetzgeberisch zu regeln, und dann sollen die Standesorganisationen - im Verbund mit dem Heilmittelinstitut - ihre Dinge regeln. Aber ich als Konsument möchte, dass die Grundversorgung mit Heilmitteln in allen Regionen unseres Landes gewährleistet ist.