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Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-09-24

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-24

Wortprotokoll

Als Eventualantrag und gewissermassen als Vermittlungsvorschlag zwischen den beiden Positionen möchte ich Ihnen Artikel 39b, die Beobachtungsstelle, vorstellen. Diese Stelle hat zwei Aufgaben: Erstens beobachtet sie, wie sich die technischen Massnahmen auf gesetzlich erlaubte Werkverwendungen auswirken, und zweitens hat sie eine Verbindungsfunktion zwischen den Anwenderinnen und Anwendern technischer Massnahmen und den davon betroffenen Nutzerkreisen. Daraus kann dann im Bedarfsfall eine partnerschaftliche Lösung zwischen den Anwenderinnen und Anwendern technischer Massnahmen und den davon betroffenen Nutzerinnen und Nutzern gefördert werden und schliesslich zustande kommen.

Sie sehen ferner in Absatz 2, dass der Bundesrat die Details dieser Organisation zu regeln hat. Selbstverständlich ist es möglich, und es ist sehr wahrscheinlich, dass aus diesem Eventualantrag ein administrativer Mehraufwand entstünde. Aber mit der Regelung dieser Beobachtungsstelle in einer Verordnung könnte man dem rechtzeitig vorbeugen.

Ich bitte Sie, falls der Minderheitsantrag Baumann J. Alexander abgelehnt wird, meinen Eventualantrag gutzuheissen.