Huber-Hotz Annemarie · 2007-09-24
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-09-24
Wortprotokoll
Die 10-Prozent-Limite, die Frau Graf-Litscher anspricht, ist für die kommende Legislaturperiode gedacht, also für vier Jahre. Sie wurde von beiden Räten bei der Behandlung der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und des Berichtes zum Vote électronique in der vergangenen Winter- bzw. Frühjahrssession genehmigt.
Die Frage ist keineswegs so restriktiv geregelt, wie die Fragestellerin glaubt: Erstens geht es um ein kalkulierbares Risiko. In den letzten sieben Jahren wurde jede fünfte eidgenössische Volksabstimmung knapper als mit einer 10-prozentigen Marge zwischen Ja- und Neinstimmen entschieden. Es war jeweils eine Differenz zwischen 10 000 und 140 000 Stimmen. [PAGE 1340]
Zweitens berechnet sich die 10-Prozent-Limite auf der Basis aller Stimmberechtigten. Die Schweiz hat zurzeit 4,9 Millionen Stimmberechtigte; 10 Prozent davon sind beinahe 500 000. Das ist de facto zwischen einem Drittel und einem Fünftel der Anzahl Stimmberechtigter, die in der Regel tatsächlich an einer eidgenössischen Abstimmung teilnehmen, und entspricht damit ziemlich genau dem Potenzial jener Leute, die bei den Umfragen der Begleitforschung zum Vote électronique während der Pilotversuche angegeben hatten, sich eine Stimmabgabe per Mausklick vorstellen zu können.
Drittens hat der Bundesrat die Regel bewusst nicht in einem referendumspflichtigen Gesetz verankert, sondern in der Verordnung. Das ermöglicht es uns, wenn die Zeit wirklich vor Ablauf der vier Jahre reif ist, den nächsten Ausbauschritt ohne Gesetzesänderung voranzutreiben.