Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-09-24
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-09-24
Wortprotokoll
Beide Minderheitsanträge stellen das Prinzip der Kreditsperre nicht fundamental infrage, und beide haben in der Tat eine gewisse Logik.
Der Antrag der Minderheit Rey bedeutet in diesem Sinne aber doch eine gewisse Fixierung auf die Schuldenbremse. Eigentlich wollte der Bundesrat eben eine flexiblere Lösung und sich nicht nur auf die Schuldenbremse fixieren. Es ist eine Einschränkung, die das Prinzip in diesem Sinne wie gesagt nicht infrage stellt, aber eben doch eine Beschränkung des Handlungsspielraums darstellt.
Dasselbe gilt für den Minderheitsantrag Marti Werner. Herr Marti hat argumentiert, von der Sperrung ausgenommen sein müssten eigentlich jene Positionen, bei denen Verpflichtungen eingegangen und Beiträge gesetzlich zugesichert wurden. Das finden Sie aber auch in der Version des Bundesrates bei Artikel 37b Litera b; dort haben wir ja ausdrücklich auch auf diesen Sachverhalt hingewiesen, weshalb hier eine weitere Verdeutlichung nicht nötig erscheint.
Aus diesen Gründen ist es verantwortbar, beide Minderheitsanträge abzulehnen.