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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2007-09-25

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Ständerat Kuprecht hat eine Motion eingereicht mit dem Titel "Schuldenfreiheit im Alter. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung". Er fordert mit seiner Motion, dass die Besteuerung des Eigenmietwertes abgeschafft wird, dass aber Schuldzinsen und Unterhaltskosten in einem beschränkten Ausmass weiterhin abzugsfähig bleiben. Ihre WAK empfiehlt Ihnen, diese Motion abzulehnen, wenn auch mit einem knappen Resultat.

Im Prinzip ist es eine gute Überlegung, die Besteuerung des Eigenmietwertes abzuschaffen, denn mit dem heutigen System ist es möglich, dass man sich verschuldet und seine Liegenschaftsrechnung durch diese Verschuldung positiv gestalten kann, indem man steuerlich mehr abziehen kann, als über den Eigenmietwert dem Einkommen zugeschlagen wird. Jetzt ist es tatsächlich so, dass insbesondere ältere Leute nicht gerne Schulden haben und deshalb ihre Belastung auf dem Wohneigentum abzahlen. Zum Teil haben sie überhaupt keine Hypothekarschuld mehr. Das bedeutet nun aber, dass sie auch keine Abzüge machen können, obwohl ihnen ein Einkommen über den Eigenmietwert angerechnet wird.

Ich gehe davon aus, dass der Motionär dieses System zugunsten der älteren Leute korrigieren möchte, so steht es auch im Titel. Nur ist es so, dass dieser Systemwechsel nicht nur für die älteren Leute gelten würde, sondern für alle, denn er hat in seiner Motion nicht vorgeschlagen, dass nur Leute, die schon im AHV-Alter sind, von der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung profitieren sollen. Deshalb stimmt hier der Titel "Schuldenfreiheit im Alter" leider nur bedingt, denn es würde darum gehen, den Wechsel auch zugunsten aller anderen, die Wohneigentum haben, vorzunehmen. Wir haben schon mehrfach über diesen [PAGE 1374] Systemwechsel gesprochen. Wir hatten auch einen Vorstoss vorliegen, der einen reinen Systemwechsel wollte: keine Eigenmietwertbesteuerung und keine Abzüge; Herr Aeschbacher hatte diesen eingebracht. Leider sind wir dieser sehr guten Idee - das ist meine persönliche Meinung, nicht jene der Kommission - nicht gefolgt.

Warum empfiehlt Ihnen die WAK, dieser Motion nicht zuzustimmen? Es ist etwas unlogisch, wenn es hier heisst, dass Abzüge in beschränktem Ausmass weiterhin zulässig sein sollen, und dann eben gerade argumentiert wird, dass ältere Leute keine solchen Abzüge mehr machen können, weil sie keine Schulden mehr haben. Dann macht es doch keinen Sinn, diese Abzüge weiterhin zuzulassen. So stimmt das System in sich eben nicht. Wir denken, dass man diese Belastung im Alter auf andere Weise korrigieren sollte. Ich möchte daran erinnern, dass im Steuerpaket 2001 ein solcher Systemwechsel, ein halber, enthalten war - Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, aber weiterhin Abzug aller Unterhaltskosten über einer Untergrenze - und dass nicht zuletzt diese Idee dazu geführt hat, dass die Kantone das Kantonsreferendum ergriffen und das ganze Steuerpaket bachab geschickt haben.

Eine grosse Minderheit unserer Kommission möchte den Eigenmietwert abschaffen. Das ist ihr prinzipielles Anliegen. Sie möchte aber, dass gewisse Abzüge auch weiterhin möglich sind. Wir haben versucht, im Rahmen der Diskussion eine Modifikation der Motion vorzunehmen, indem wir das Ganze auf die Leute fokussieren wollten, die schon im AHV-Alter sind. Diese Modifikation unterlag in unserer Kommission am Schluss mit 11 zu 12 Stimmen einem Antrag auf Ablehnung der ganzen Motion.

Ich denke, wir müssen hier etwas genauer überlegen, wie man etwas für die Leute machen könnte, die tatsächlich keine Schulden mehr haben und nur über die AHV Einnahmen haben. Das ist noch nicht geregelt. Aber das wird mit der vorliegenden Motion falsch geregelt. Die Kantone wären mit einer solchen Regelung sicher auch nicht einverstanden. Die Kantone haben schon letztes Mal gesagt, wenn man weiterhin Abzüge zulasse, seien sie nicht einverstanden. Es sei doch so, dass das Gestehungskosten für ein Einkommen seien. Wenn dieses Einkommen nicht mehr bestehe, weil man keinen Eigenmietwert mehr besteuern müsse, mache es keinen Sinn, solche Gestehungskosten trotzdem zuzulassen.

Im Namen einer knappen Mehrheit der WAK möchte ich Sie deshalb bitten, diese Motion abzulehnen. Wir werden sicher an dieser Frage dranbleiben. Ich hoffe, dass wir eines Tages eine mehrheitsfähige Lösung finden werden, die insbesondere auch der älteren Generation zugutekommen wird.