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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2007-09-25

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 317. Mit meinem Minderheitsantrag bitte ich Sie, die ursprüngliche Fassung des Bundesrates zu unterstützen, wonach die Staatsanwaltschaft jederzeit eine Mediatorin oder einen Mediator mit einer Mediation betrauen kann.

Die Vorteile einer Mediation, gerade im Strafprozessrecht, haben wir Ihnen bereits in der letzten Debatte dargelegt. Die Bestrafung eines Täters hat unter anderem den Zweck, ihm zu zeigen, dass sein Verhalten falsch war. Sie hat den Zweck, ihn zur Einsicht zu bringen, dass er sein Verhalten ändern muss. Sie hat den Zweck, ihn zu resozialisieren. Das Mediationsverfahren ist in geeigneten Fällen, zum Beispiel bei Antragsdelikten, genau das richtige Instrument. Es bietet dem Täter die Möglichkeit, sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen und sich zu überlegen, was er dem Opfer angetan hat. Er wird den Sinn seiner Bestrafung einsehen, sich vielleicht sogar beim Opfer entschuldigen und einen Beitrag zur Wiedergutmachung leisten. Er übernimmt die Verantwortung für seine Tat.

In der letzten Debatte habe ich hier ausgeführt, dass die Mediation besonders bei jugendlichen Straftätern sinnvoll ist. In der Kommission hat mich Herr Bundesrat Blocher darauf hingewiesen, dass die Mediation im Jugendstrafrecht - gerade wegen ihrer erzieherischen Wirkung - vorgesehen sei. Das ist sehr zu begrüssen. Niemand in diesem Saal wird aber bestreiten, dass auch erwachsene Männer manchmal erzieherischen Nachholbedarf haben, sonst wären sie ja nicht straffällig geworden. Die Mediation wird mithelfen, sie für die Probleme der Geschädigten zu sensibilisieren. Das ist die beste Prävention und eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft des Täters.

In der Kommission wurde von den Gegnerinnen und Gegnern der Mediation unter anderem geltend gemacht, die Mediation hätte hohe Kosten zur Folge. Dieses Argument ist absolut unbegründet. Der Kanton Zürich, der die Mediation kennt, hat uns nämlich Zahlen geliefert. Die durchschnittlichen Lohnkosten pro Mediationsfall betragen ungefähr 600 Franken. Der Kanton Zürich rechnet mit 40 bis 50 Fällen pro Jahr. Das sind keine hohen Kosten. Wenn wir nämlich diesen Kosten den Nutzen einer Mediation gegenüberstellen, müssen wir über die Kosten gar nicht diskutieren, denn Strafverfahren sind viel teurer. Und vor allem wird jede weitere Straftat eines Delinquenten weit höhere Kosten verursachen.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

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