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Stamm Luzi · Nationalrat · 2007-09-25

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-25

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, für den Antrag der Minderheit zu stimmen und einzutreten.

Ich bin schon seit 1991 in der Kommission für Rechtsfragen, und ich habe schon viele Immunitätsdebatten miterlebt. Ich fasse eine gewisse breite Meinung zusammen: Ich höre immer wieder, die absolute Immunität - also die Immunität für das, was wir hier im Parlament drin sagen, und für die Vorstösse, die wir machen - sei völlig unbestritten, aber bei der relativen Immunität müsse man aufpassen; es dürfe nicht sein, dass wir gegenüber der Durchschnittsbevölkerung privilegiert würden. Ich muss dazu generell sagen, dass die Immunität an sich eine Privilegierung ist; das ist ja gerade gewollt. Wir haben das Privileg, dass wir hier am Mikrofon die schlimmsten Ehrverletzungen aussprechen können, dass wir Dinge sagen können, die illegal sind, und trotzdem vor Strafrechtsverfahren geschützt sind; das ist ja gerade die Natur der Immunität. Das hat auch gewisse gute Gründe: Wir haben gefunden, dass die Überschreitung der Limite zu dem, was illegal sein könnte, zur Folge haben könnte, dass wir mit Strafverfahren eingedeckt würden - z. B. auch durch wesentlich mächtigere Leute, als wir es sind. Wir könnten z. B. von Medien- und Verlagshäusern in Strafverfahren verwickelt werden; und wenn man sieht, wie teuer Rechtsstreitigkeiten sind, könnten wir sehr schnell überfordert sein beim Versuch, uns zu wehren.

Man kann auch nicht einfach sagen, dass die Probleme gelöst sind, wenn wir die relative Immunität anders behandeln als die absolute Immunität. Unter dem Titel der absoluten Immunität kann ich hier im Parlament sagen, was ich will, dann kann ich ein Flugblatt verteilen mit demselben Inhalt, was ich hier gesagt habe. Ich kann das Ganze in die Öffentlichkeit tragen. Oder ein Mann wie Ulrich Schlüer könnte in seiner Zeitung genau das schreiben, was er hier am Mikrofon gesagt hat, und wir hätten die absolute Immunität immer noch. Ich betone, dass die Immunität mit gutem Grund immer noch besteht. Wenn Sie die Geschichte der Immunität anschauen, dann sehen Sie auch, dass es Fälle gab, in denen sich die Parlamentarier gegenseitig mit Strafanzeigen bekämpft haben. Auch das sollte man durch Festhalten an der Immunität unterbinden.

Jetzt zur relativen Immunität, also zu dem, was wir draussen im Land machen: Sie wissen wahrscheinlich, dass wir die relative Immunität noch nie aufgehoben haben - das mag erstaunlich tönen. Wir haben aber begonnen, einen Trick anzuwenden, das Nichteintreten. Klassisch war das im Fall Jean Ziegler, der in einem Buch gewisse ehrverletzende Dinge schrieb. Wir sagten damals, dass es die relative Immunität betroffen hätte, wenn er diese Dinge in einem Zeitungsartikel geschrieben hätte. Da es aber ein Buch sei, habe er das als Buchautor, nicht in seiner Funktion als Nationalrat geschrieben. Wir haben damit Herrn Ziegler einen Tritt ans Schienbein gegeben, indem wir nicht auf das Geschäft eingetreten sind; das kam faktisch der Aufhebung der Immunität gleich. Ich halte das für einen Fehlentscheid, den wir damals getroffen haben. Alles andere haben wir abgelehnt. Herr Kollege Giezendanner, wir haben sogar Ihre Immunität nicht aufgehoben, obwohl Sie das wünschten, weil Sie ein Strafverfahren - mit der entsprechenden Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit - anstrebten. Selbst in diesem Fall hoben wir die Immunität nicht auf.

Ich bin der klaren Meinung, dass wir weiterhin die Grenzen nicht aufweichen sollten. Wir sollten im Fall Schlüer nicht plötzlich die Praxis ändern. Denn es wäre in der Tat eine Praxisänderung, wenn jetzt gesagt würde, Herr Schlüer habe diesen Artikel in seiner Funktion als Chefredaktor geschrieben, also nicht in seiner Tätigkeit als Nationalrat. Das überzeugt nicht. Sie wissen so gut wie ich, dass es in unserem Kreis viele Leute gibt, die einen fast unlimitierten Zugang zu diversen Zeitungen haben. Es gibt Leute, die in einer Zeitung jede Woche eine Kolumne schreiben, Kollege Mörgeli in der "Weltwoche" zum Beispiel. Was ist denn der Unterschied, wenn jemand von uns regelmässig eine Kolumne schreiben darf und wenn der Chefredaktor einer Zeitung jede Woche eine Kolumne schreibt? Sie sehen: Irgendwo ist immer eine Schnittstelle, die uns Probleme macht.

Ich komme auf die Privilegierung zurück: Sie sollte beibehalten werden. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, auf dieses Geschäft einzutreten und die bisherige Praxis beizubehalten.