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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2007-09-25

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Ich möchte nicht mehr in die Details dieser parlamentarischen Initiative gehen; Sie haben diese von den Kommissionssprechern gehört. Es geht mir darum, dass das Steuerharmonisierungsgesetz richtig interpretiert wird; das ist ein Teil meines Vorstosses. Im Steuerharmonisierungsgesetz steht in Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe e wörtlich, dass die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben wird, "soweit der dabei erzielte Erlös innert angemessener Frist zum Erwerb oder zum Bau einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird". Das Bundesgericht hat das in seinem Urteil, das ja Auslöser für diese parlamentarische Initiative war, so interpretiert, dass die Steuer nur aufgeschoben wird, soweit der Gewinn wieder investiert wird. Wenn also ein günstigeres Wohneigentum erworben wird, ist der Aufschub nicht mehr möglich. Das widerspricht der sogenannten proportionalen Methode, wie sie gewisse Kantone angewendet haben. Mit meiner parlamentarischen Initiative will ich erreichen, dass das Gesetz so angewendet wird, wie es tatsächlich wörtlich formuliert ist.

Zur Argumentation von Frau Fässler: Ein Hauseigentümer wechselt sein Wohneigentum ja in der Regel nicht mehrmals. Er zieht, wenn er älter wird, vielleicht in eine kleinere Wohnung um; anstelle seines Einfamilienhauses kauft er eine Wohnung. Das ist der normale Fall, und genau der wird nach der jetzigen Praxis des Bundesgerichtes bestraft. Ich möchte, dass erstens der Wortlaut des Steuerharmonisierungsgesetzes eingehalten wird und dass zweitens - auch angesichts der neuen Bedürfnisse nach Mobilität, die auch von der Wirtschaft verlangt wird - die Wohneigentumsförderung tatsächlich durchgeführt wird und eine Wirkung entfalten kann.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.