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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-09-26

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-26

Wortprotokoll

Wegen eines aus Sicht der SVP etwas unglücklichen Bundesgerichtsentscheides wurde unser verstorbener Kollege Wasserfallen fast gezwungen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, welche dazu dienen soll, dass die Kantone Sonntagsverkäufe an höchstens vier Sonntagen pro Jahr zulassen können. Insbesondere ist da an Weihnachtsverkäufe gedacht. Dies soll ohne besonderen Bedürfnisnachweis und ohne zusätzliche Auflagen im Arbeitsgesetz bezüglich Lohnzuschlag und anderes mehr geschehen können. Selbstverständlich soll dabei das Einverständnis des Arbeitnehmenden eingeholt und auch auf seine persönlichen Bedürfnisse und Bedingungen Rücksicht genommen werden.

Die SVP-Fraktion wird dieser kleinen Gesetzesänderung zustimmen. Wir reden nämlich von vier Sonntagsverkäufen pro Jahr. Im Kanton Zürich werden sie jeweils vor Weihnachten durchgeführt. Ich muss Ihnen sagen: Es ist auch für die Familien ein Erlebnis, wenn sie in einem geschmückten Dorf, einer geschmückten Stadt ihre Weihnachtseinkäufe tätigen können.

Die SVP will, dass die Ladenbesitzer selber und ohne besondere Auflagen entscheiden können, wann für sie die beste Zeit ist, ihre Geschäfte möglichst optimal zu gestalten. Gerade in grösseren Agglomerationen oder Tourismusregionen können Sonntagsverkäufe nämlich durchaus Sinn machen und die Ungleichheit gegenüber dem Ausland oder den Raststätten, Restaurationsbetrieben und [PAGE 1419] Verkaufsgeschäften an Autobahnen etwas mildern. Die Sonntagsverkäufe in der Weihnachtszeit entsprechen einem echten Kundenbedürfnis; das kann man nicht einfach auf die Seite schieben. Die gesellschaftlichen Gewohnheiten haben sich nun einmal verändert, das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Die SVP will nicht, dass wegen einer falsch verstandenen Behinderungsstrategie durch die Politik die Kunden abwandern und andere Märkte davon profitieren.

Wir empfehlen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit der WAK zu folgen. Damit haben alle Kantone die Möglichkeit, pro Jahr höchstens vier Sonntage zu bezeichnen, an welchen die Verkaufsgeschäfte bewilligungsfrei offen gehalten werden können.

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