Loepfe Arthur · Nationalrat · 2007-09-26
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Die Initianten wollen mit einer Gesetzesanpassung die Schuldenbremse verschärfen. Gemäss den Initianten sind sämtliche Ausgaben obligatorisch der Schuldenbremse zu unterstellen, also z. B. auch die ausserordentlichen Ausgaben, wie wir sie im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung der Pensionskassen des Bundes und seiner Betriebe immer wieder hatten. Zudem sollen die künftigen Einnahmen und der sogenannte Konjunkturfaktor vorsichtiger festgelegt werden.
Begründet wird die Initiative mit der sehr hohen Zustimmung der Bevölkerung zur Schuldenbremse vor etwa fünf Jahren; Sie erinnern sich daran. Nach dem Volkswillen sollte mit der Schuldenbremse das Schuldenwachstum gestoppt werden. Die Schulden sind jedoch trotz Schuldenbremse gestiegen, und zwar gewaltig. Das stimmt.
Die Finanzkommission beantragt mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Schuldenbremse bezieht sich gemäss Finanzhaushaltgesetz auf die Finanzrechnung. Die Finanzrechnung umfasst jedoch nur die ordentlichen Einnahmen und die ordentlichen Ausgaben, also nicht die ausserordentlichen Ausgaben. Die Finanzrechnung weist momentan Überschüsse aus und erfüllt damit die Bedingungen der Schuldenbremse. Man kann auch sagen, dass sich die Schätzung der Einnahmen - das ist auch ein Anliegen der Initianten - im Durchschnitt der letzten Jahre als richtig erwiesen hat. Das eine Mal war man zu optimistisch, das andere Mal etwas zu pessimistisch. Wir fahren also mit der jetzigen Finanzrechnung schuldenbremsenkonform bzw. gesetzeskonform.
Den Schuldenanstieg haben ausserordentliche Ausgaben verursacht. Hier spielen auch die Altlasten mit, vor allem die Ausfinanzierung der Pensionskassen des Bundes und seiner Betriebe, wie z. B. der Post. Einen Schuldenanstieg verursachten ferner die grossen Investitionen für die Bildung und Äufnung von Fonds, z. B. des FinöV-Fonds, des Infrastrukturfonds oder des Arbeitslosenfonds. Die ausserordentlichen Ausgaben werden von der Schuldenbremse nicht erfasst; das ist aber gesetzeskonform. Die Schuldenbremse ist so konzipiert, dass sie nur die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst und nicht die ausserordentlichen Ausgaben. Damit will man ja auch eine gewisse Flexibilität erreichen.
Die Kommissionsmehrheit lehnt die Initiative wie gesagt ab, dies aus folgenden Gründen: Die Änderungen an der Schuldenbremse wären verfrüht. Wir haben seit Inkrafttreten dieser Schuldenbremse noch keinen Konjunkturzyklus von sechs bis sieben Jahren hinter uns. Die Initiative könnte auch nicht kurzfristig umgesetzt werden. Vorher wäre zu klären, welche Gesetzesgrundlagen zu ändern wären; die Frage ist, ob die Bundesverfassung betroffen wäre. Das würde noch eine Volksabstimmung bedingen. Ich bin nicht Jurist, aber die Fachleute haben angedeutet, dass es in diese Richtung gehen würde, wenn man diese Initiative annähme.
Der obligatorische Einbezug aller ausserordentlichen Ausgaben in die Schuldenbremse würde in den Jahren, in denen solche grösseren, ausserordentlichen Ausgaben anfallen würden, dazu führen, dass man die ordentlichen Ausgaben ganz rabiat reduzieren müsste. Sie können sich vorstellen, was das bedeuten würde. Man wollte mit diesem Instrument - darum bewährt sich die Schuldenbremse ja auch - flexibel bleiben können, indem man die ordentlichen Ausgaben, die man planen kann, mit einbezieht, dabei aber bezüglich der ausserordentlichen Ausgaben Flexibilität bewahrt. Die Schuldenbremse hat sich deshalb sehr bewährt - wie gesagt, im Rahmen der Finanzrechnung. Dafür ist sie ja bestimmt.
Das Problem des Schuldenzuwachses durch die ausserordentlichen Ausgaben soll - wenn man das überhaupt will - in einer speziellen Vorlage angegangen werden. Das bewährte Instrument soll unberührt gelassen werden. Wenn man will, kann man mit einer anderen Vorlage etwas Spezielles und Separates verlangen und möglicherweise einführen.
Zusammengefasst: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die parlamentarische Initiative zur Verschärfung der Schuldenbremse abzulehnen.