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Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-09-26

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-09-26

Wortprotokoll

Die Initiative bezweckt, dass wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier unsere finanziellen Interessenbindungen, das heisst hohe Vergütungen, in Ergänzung zu den Mitgliedschaften, offenlegen. Folgende Offenlegungen sind vorgesehen: Bruttoeinkünfte von mehr als 10 000 Franken pro Jahr und Mandat aus Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien. Was Bruttoeinkünfte sind, bemisst sich gleich wie beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer.

Das Geschäft hat eine Vorgeschichte. Die ehemalige Nationalrätin Cécile Bühlmann sammelte für eine Motion (05.3212) mit demselben Ziel im Nationalrat 82 Unterschriften. Sie war dann aber damit einverstanden, ihre Motion für eine Kommissionsinitiative mit der gleichen Zielrichtung zurückzuziehen, weil sich so scheinbar das Verfahren verkürzen liess und weil auch die Chancen besser schienen. Tatsächlich stimmte die Kommission einem bereinigten Initiativtext zuerst mit 19 zu 3 Stimmen zu. Auch die SPK des Ständerates begrüsste die Absicht. Als Nächstes befasste sich die SPK unseres Rates mit einem Arbeitspapier, lehnte es dann aber ab, auf die darin gestellten Fragen positiv zu antworten. Stattdessen schrieb sie die parlamentarische Initiative mit 14 zu 11 Stimmen ab. Die Folge war dann die vorliegende Initiative, die ich natürlich aus materiellen Gründen, aber auch aus formellen Gründen eingereicht habe. Das Plenum soll sich bei 82 Motionsunterschriften zu dieser Frage äussern können.

Die parlamentarische Initiative beantwortet die drei Grundsatzfragen, denen die Kommissionsmehrheit ausgewichen ist. Die Initiative folgt dem erwähnten Arbeitspapier.

Die erste Frage: berufliche oder nichtberufliche Einkünfte? Das Anliegen der Motion Bühlmann waren die finanziellen Nebeneinkünfte. Die Unterscheidung von beruflich und nichtberuflich erwies sich aber als Knacknuss. Jetzt ist als Kriterium die Stellung in einem Betrieb, in einer Firma, in einer Stiftung, in einem Verein vorgesehen, nicht die Frage des Berufs. Das ist klar, einfach und praktikabel.

Die zweite Frage betrifft den Begriff der Einkünfte. Die Abgrenzung ist relativ einfach, es wird auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verwiesen. Hier gibt es eine langjährige Praxis, Rechtsprechung und Lehre. Es werden keine neuen Begriffe eingeführt. Der Aufwand würde für alle gering gehalten.

Mit der dritten Frage wird geklärt, welche Einkünfte aus Expertentätigkeiten zu deklarieren sind. Die Initiative schlägt vor, dass alle Beratungsmandate anzugeben sind. Dafür braucht es keine zusätzliche Bestimmung, das Anliegen ist im geltenden Artikel 11 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes enthalten.

Fazit: Es gibt eine vernünftige Lösungsmöglichkeit, die Initiative zeigt sie auf. Was jetzt noch aussteht, ist der politische Wille.

Welche Argumente wurden gegen eine Pflicht zur Offenlegung der finanziellen Interessenbindungen geäussert? Es sei zu kompliziert, hiess es. Das trifft nicht zu. Es gibt aus der Kommission den vorliegenden, ziemlich einfachen Entwurf. Dann: Es sei unklar, was zu deklarieren sei. Mit dem Verweis auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer fehlt auch diesem Argument der Boden. Weiter wurde gesagt, die Kontrolle sei nicht vollständig. Da bin ich einverstanden, dass das zutreffen kann, denn wir folgen ja dem Grundsatz der Selbstdeklaration. Wir leben aber auch im Steuerrecht damit, auch bezüglich der geltenden Offenlegungspflichten leben wir damit, und wir leben abgesehen von der Lücke bezüglich der Finanzen eigentlich gar nicht schlecht damit.

Interessenbindungen seien nicht nur monetärer Natur, wurde weiter angeführt. Auch das trifft zu, doch bei den Mitgliedschaften in Führungsgremien werden sie heute durch die Offenlegungspflichten erfasst. Schliesslich wurde die Relativität des Betrages als Gegenargument angeführt. Ich räume ein, dass der Betrag von 10 000 Franken eine politische Grösse ist, 10 000 Franken sind nicht für jedermann dasselbe. Aber ich denke, das macht hier nichts. Wichtig ist, dass Transparenz geschaffen wird. Es wird nichts verboten, das Milizsystem wird nicht infrage gestellt. Die Initiative will die Vernetzung zwischen Ratsmitgliedern und Interessengruppierungen, Unternehmen sowie anderen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Machtfaktoren offenlegen.

In Bezug auf andere Gruppen scheint dem Nationalrat Transparenz sehr wichtig zu sein. So hat er der Motion Stahl 05.3785, welche die Bundeshausjournalisten betrifft, zugestimmt, um bei dieser Gruppe zu mehr Transparenz zu gelangen. Das Parlament wollte auch mehr Transparenz schaffen bezüglich der Kaderlöhne der Bundesangestellten und der Vergütungen von Geschäftsleitungsmitgliedern und Verwaltungsräten in privaten Gesellschaften. Auch das ist nicht in jedem Einzelfall einfach zu bewerkstelligen, aber es ändert nichts an den Ansprüchen. Was von anderen verlangt wird, soll auch für uns selbst gelten. Bei den Mitgliedschaften haben wir das geschafft, nun müssen wir diese Aufgabe noch bei den finanziellen Interessenbindungen lösen.

Ich bitte Sie, der Initiative Folge zu geben.

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