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Müller Philipp · Nationalrat · 2007-09-26

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative hat eine längere Vorgeschichte: Als Folge der Motion Bühlmann 05.3212, "Transparentes Parlament", nahm die Staatspolitische Kommission das Anliegen in Form einer Kommissionsinitiative auf, die für Ratsmitglieder eine Offenlegungspflicht für Einkünfte aus nichtberuflicher Tätigkeit verlangte. Im Rahmen der damaligen Kommissionsberatung zeigte sich jedoch, dass die Umsetzung kaum praktikabel hätte gestaltet werden können und dass eine Lösung mit der notwendigen Differenziertheit nicht zu mehr Transparenz geführt hätte. Deshalb wurde die Initiative abgeschrieben. [PAGE 1452]

Die parlamentarische Initiative Schelbert nimmt das Anliegen nun sinngemäss wieder auf, indem sie eine Ergänzung des Parlamentsgesetzes verlangt: Die Ratsmitglieder sollen ihre Einkünfte aus Tätigkeiten in Verwaltungsräten und ähnlichen Organen sowie in Expertengremien offenlegen müssen, sofern die Einkünfte pro Jahr und Mandat 10 000 Franken übersteigen. Die Initiative ist sehr präzise ausformuliert. Entsprechend lässt sie noch weniger Spielraum als die früheren Vorstösse in diesem Bereich, wenn es darum geht, eine sinnvolle, umsetzbare und zielführende Lösung zu finden. Damit wird auch klar, dass betreffend die Praktikabilität der Umsetzung sinngemäss die gleichen Argumente auftauchen. So hat sich anlässlich der Kommissionsberatung beispielsweise gezeigt, dass eine Unterscheidung zwischen beruflicher und nichtberuflicher Tätigkeit kaum möglich ist. Wenn jemand an verschiedenen Firmen beteiligt oder mit ihnen auf eine andere Art verbunden ist, bei den einen Firmen in das operative Geschäft eingreift, bei den anderen hingegen nicht, so stellt sich die Frage, was nun Beteiligungen und was berufliche Tätigkeiten sind.

Tätigkeiten, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, sind nicht deklarierbar, andere müssten es aber sein. Allein schon diese Abgrenzungsproblematik zeigt auf, dass sich hier Schlupflöcher auftun, die dem Ziel der Initiative zuwiderlaufen. Auch das in der Initiative formulierte System der Bruttoeinkünfte, das sich an die Praxis der Bundessteuer anlehnen soll, ist fragwürdig. Wenn bei der Bundessteuer ein bestimmter Betrag als Bruttoeinkunft deklariert wird, bestehen natürlich auch geschäftsmässig begründete Aufwendungen, die abgezogen werden können. Die Steuersystematik basiert auf dem Nettoprinzip. Die vorliegende Initiative verlangt jedoch die Offenlegung der Bruttoeinkünfte, unabhängig davon, wie hoch die Aufwendungen zur Erzielung dieser Bruttoeinkünfte überhaupt sind. Das ist ein fundamentaler Fehler der Initiative, der sich aus Glaubwürdigkeitsgründen nicht einfach in der Umsetzungsphase korrigieren lässt.

Diese auszugsweise dargestellten mannigfachen Eventualitäten würden dazu führen, dass keine einheitliche Praxis in der Anwendung entstehen und die neue finanzielle Offenlegungspflicht nicht auf alle Ratsmitglieder gleiche Anwendung finden könnte. Eine solche Ungleichbehandlung wird von der Mehrheit der Kommission nicht unterstützt.

Eine Minderheit der Kommission sah demgegenüber keinen Grund, im jetzigen Stadium des Verfahrens die Initiative abzuschreiben. Sie wertet es als Gewinn für die Transparenz, wenn die Einkünfte aus den Interessenbindungen offengelegt werden, weil damit auch ersichtlich wird, wer für welche Mandate etwas erhält und wer diese Mandate ehrenamtlich ausübt. Die Minderheit hat darauf verwiesen, dass man den angesprochenen Problemen bei der Umsetzung gerecht werden könnte.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben, und bittet Sie, dasselbe zu tun.