Banga Boris · Nationalrat · 2007-09-27
Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Kritisch, teilweise nicht einverstanden und auch unzufrieden, empfehle ich Ihnen im Namen der sozialdemokratischen Fraktion trotzdem, auf die Bundesbeschlüsse über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzaufgaben und zugunsten der Sicherheitsmassnahmen im [PAGE 1465] Luftverkehr einzutreten. Und zwar werden wir nur deshalb eintreten, weil endlich - ich betone: endlich -, wenn auch nur millimeterweise, in die richtige Richtung gegangen wird.
Wir treten erstens auf die Vorlage ein, weil sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) auf ein standardisiertes Verfahren für Gesuche um subsidiäre Unterstützung im Bereich der inneren Sicherheit geeinigt hat. Zuerst werden nämlich die eigenen Mittel herausgefiltert, und erst dann stellt die KKJPD das Gesuch. Also gibt es glücklicherweise pro futuro nur noch einen Ansprechpartner für den Bund und nicht mehr den Wildwuchs, den wir in den vergangenen Jahren erlebt haben.
Zweitens - das ist besonders positiv - wird es eine Reduktion der Armee-Einsätze geben. Das heisst, nach einer zweijährigen Übergangsphase wird der Armee-Einsatz um 75 Prozent reduziert werden. Es gibt auch operationell eine Verbesserung, da künftig primär Angehörige der Militärischen Sicherheit eingesetzt werden. Gleichzeitig wird der Bundesbeitrag an die Kantone erhöht, um die Deckungslücken bei den Kantons- und Stadtpolizeien zu mildern.
Aus dieser doch eher kritischen Haltung heraus erfolgen unsere drei Minderheitsanträge Günter, Banga und Widmer, auf die wir noch zu sprechen kommen.
Wir haben übrigens im Weiteren starke Zweifel an der Verfassungsmässigkeit dieser Bundesbeschlüsse und können schlichtweg das Gutachten von alt Kollege Rhinow nicht nachvollziehen. Das Gutachten kommt ja bekanntlich zum Schluss, dass die zivile Behörde die Latte selber niedriger schrauben kann, wenn sie zu wenig Mittel zur Verfügung stellt, um dann einen Armee-Einsatz zu rechtfertigen. Das kann ja um Himmels willen nicht Sinn und Zweck des Subsidiaritätsprinzips sein. Bei der Frage der Verfassungsmässigkeit spielt es übrigens absolut keine Rolle, ob sich nun Milizangehörige oder Profis im Einsatz befinden.
Ich bitte Sie, die Rückweisungsanträge der Minderheiten Günter und Widmer sowie meinen Minderheitsantrag zu Vorlage 2 zu unterstützen. Wir werden auch das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission 07.3550 zur Abklärung der Verfassungsmässigkeit annehmen und warten gespannt auf die Ergebnisse.