Lexipedia

Lang Josef · Nationalrat · 2007-09-27

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Die Entmilitarisierung der inneren Sicherheit und damit die Trennung von Armee- und Polizeiaufgaben ist eine liberale Errungenschaft des modernen Rechtsstaates. Ich zitiere aus der Dissertation von Adrian [PAGE 1462] Lobsiger, der bis vor Kurzem in den Diensten des EJPD gestanden hat. Unter dem Zwischentitel "Entmilitarisierung der Polizeigewalt" ist in der vor acht Jahren in Basel eingereichten Doktorarbeit zu lesen: "Ein wichtiges Anliegen der bürgerlichen Revolutionen war die Entmilitarisierung der staatlichen Vollzugsgewalt. Verteidigungsministerien und Generalität sollten sich nur noch um gewaltsame Auseinandersetzungen mit dem Ausland und im Ausland kümmern. Im Inland sollte sich die staatliche Macht auf die defensiv-reaktive Wahrung der allgemeinen Gefahrenabwehr zurückziehen. Diese Aufgabe sollte der organisationsrechtlich als Polizei ausgeschiedenen Behörde vorbehalten bleiben, welche eine rein zivile Vollzugsmacht verkörperte."

In der Schweiz erleben wir seit Jahren eine schleichende Rückkehr in die vorliberalen, vormodernen Zeiten, wo Armee und Polizei noch nicht getrennt waren. Die Schaffung eines Sicherheitsdepartementes, über die wir später befinden werden, ist auch Ausdruck davon. Die Militarisierung der inneren Sicherheit ist nicht nur demokratiepolitisch fragwürdig, sie ist es auch aus praktischen Gründen: Soldaten verfügen über bedeutend schwächere polizeiliche Kompetenzen als Polizistinnen, Polizisten oder Grenzwächter. Die immer stärkere Ausrichtung der Armee auf innere Einsätze widerspricht zudem Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung. Dieser spricht lediglich von der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und von der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Wir Grünen streiten entschieden ab, dass die innere Sicherheit schwerwiegend bedroht ist und dass sich unser Land in einer ausserordentlichen Lage befindet. Wir reden hier ja von Sicherheitspolitik und nicht von zivilen Komplotten.

Weiter stehen die inneren Armee-Einsätze in Widerspruch zu Artikel 67 Absatz 2 des Militärgesetzes: "Die Hilfe wird nur so weit geleistet, als die Aufgabe im öffentlichen Interesse liegt und es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen." Wenn jemand der Ansicht ist, dass die zivilen Behörden überfordert sind, dann weise ich ihn auf die Rückweisungsanträge der Minderheiten Günter und Widmer sowie auf den Antrag der Minderheit Banga hin.

Der Bundesrat wird sicher ein Gutachten Rhinow erwähnen; das ist ein offensichtliches Gefälligkeitsgutachten, das der Auffassung der meisten Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtlern dieses Landes widerspricht. Bei Amba Centro soll vor allem die Militärische Sicherheit eingesetzt werden; bei Tiger/Fox ist das bereits der Fall, und bei Lithos ist es weitgehend der Fall. Damit droht die Militärische Sicherheit zu einem definitiven Einsatzinstrument, zu einer Trägerin von Dauereinsätzen zu werden. Damit hätten wir etwas, das noch schlimmer wäre als die vom Volk abgelehnte Bundessicherheitspolizei: eine militarisierte Busipo.

Wenn Sie solchen Entwicklungen einen Riegel vorschieben wollen, wenn Sie die Militarisierung der inneren Sicherheit stoppen wollen, wenn Sie eine Rückkehr ins Ancien Régime verhindern wollen, dann müssen Sie dem Nichteintretensantrag zustimmen.

Lang Josef · Nationalrat · 2007-09-27 | Lexipedia | Lexipedia