Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2007-10-01
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-01
Wortprotokoll
Wir stehen heute vor folgenden Fragen: Wie viel Gerechtigkeit wollen wir dem Wettbewerb opfern? Welche Ungerechtigkeiten wollen wir zugunsten des Dogmas vom gesunden Steuerwettbewerb in Kauf nehmen? Meine Antwort ist klar: keine neuen Ungerechtigkeiten und Bevorzugungen, im Gegenteil. Unsere Fraktion kämpft für weniger Ungerechtigkeiten, selbst wenn die Vorschläge unter dem Deckmantel der Vereinfachung des Steuersystems daherkommen.
Der ungerechteste Vorschlag mit der grössten Umverteilungswirkung von unten nach oben kam von der FDP-Basis anlässlich des Genfer Parteitages - Kollege Hofmann hat dazu schon etwas gesagt -: Abschaffung der direkten [PAGE 1494] Bundessteuer, Kompensation der Ausfälle über die Mehrwertsteuer. Noch liegt aus FDP-Parlamentarierkreisen kein solcher Vorschlag vor, häppchenweise aber kommen nun die Forderungen ins Parlament.
Die Motion der FDP-Fraktion 07.3309 verlangt die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen und eine Flexibilisierung - gemeint ist wohl eine Senkung - bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten. Gedacht ist an Dividenden, Zinsen, Handelsgewinne und Dienstleistungsvergütungen.
Die SVP-Fraktion spricht in ihrer Motion 07.3269 Klartext: Senkung der Unternehmensgewinnsteuer von 8,5 auf 5 Prozent. So unverschämt war die SVP noch nie. Beim Sparpaket ging es der gescheiterten Bellevue-Connection noch um 7 oder 7,5 Prozent. Bundesrat Blocher forderte als Nationalrat noch 7,5 oder 8 Prozent. Der Vorschlag der SVP-Fraktion brächte einen Steuerausfall von rund 3,5 Milliarden Franken, also 6 bis 7 Prozent der Staatseinnahmen.
Beide Motionen sind klar abzulehnen. Es geht nicht an, dass sich die Unternehmen mit Hinweis auf den internationalen Steuerwettbewerb aus ihrer finanziellen Verantwortung für unser Land verabschieden. Unternehmen nutzen unsere gute Infrastruktur und den Service public genauso wie Privatpersonen und haben ihren Beitrag daran zu leisten. Dies sollten sie insbesondere auch mit Blick auf die gute steuerliche Ausgangslage im Vergleich zu Unternehmen im Ausland und mit dem Wissen tun, dass die Steuerbelastung nur ein Standortfaktor unter vielen ist.
Die zweite Forderung der FDP-Motion, in der eine flexiblere Besteuerung von Zinsen usw. verlangt wird, verstösst klar gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wie der Bundesrat dazu kommt, eine Motion mit solch verfassungswidrigen Forderungen entgegenzunehmen, ist unerklärlich und unentschuldbar. Nicht einmal mehr Vereinfachung brächte eine Umsetzung.
Zu den Vorstössen zur Mehrwertsteuer und damit zur Motion Darbellay 06.3873, zu den Motionen Imfeld 06.3733 und 06.3734 sowie zur Interpellation Lustenberger 06.3523: Bundesrat Merz, das wissen wir, plant eine grosse Mehrwertsteuerrevision und hat verschiedene Modelle in die Vernehmlassung geschickt. Deren Resultate müssen in die Revision einfliessen können, deshalb sollten wir jetzt keine Beschlüsse fassen, die den Spielraum einschränken. Als Parlament werden wir genügend Einfluss bei der Beratung der Revisionsvorlage nehmen können. Dies gilt insbesondere für die beiden Motionen von Kollege Imfeld. Die Motion 06.3734 werden wir aber auch aus inhaltlichen Gründen ablehnen, da ihre Umsetzung zu verschieden langen Spiessen bei den KMU und zu neuen Abgrenzungsproblemen führt. Dass die SP-Fraktion Sympathien für die Motion Darbellay bezüglich des Sports hat, muss ich nicht verschweigen.
Das Kompendium des Eidgenössischen Finanzdepartementes hält als zweites Ziel die einfachere und gerechtere Besteuerung fest. Die SP steht für die umgekehrte Reihenfolge: gerechter und dann allenfalls einfacher. Noch ein Wort zur Aussage aus diesem Kompendium des EFD; auf Seite 3 steht doch tatsächlich: "Steuerwettbewerb schützt die Bürger vor übermässigem Steuerappetit der Regierungen." Der Vorsteher des EFD hätte gut daran getan, einen solchen Satz aus dem Kompendium zu streichen, damit dieses nicht zu einem blossen Pamphlet verkomme.