Schwander Pirmin · Nationalrat · 2007-10-01
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-01
Wortprotokoll
Ich äussere mich zum interkantonalen Steuerwettbewerb. Beim Ruf nach einheitlichen Steuerformularen, nach formellen Steuerharmonisierungen, nach Eindämmung des Steuerwettbewerbs, nach Abschaffung der Pauschalbesteuerung oder der kantonalen Steuerrabatte und - letztlich generell - nach Abschaffung des kantonalen Steuerwettbewerbes, mache ich einmal mehr auf zwei sehr wichtige Grundsätze unserer Staatsordnung insbesondere im Steuerbereich aufmerksam.
1. Der Grundsatz der Kompetenzausscheidung: Die Bundesverfassung enthält in Artikel 3 den Grundsatz, dass die Kantone alle Rechte ausüben, welche nicht dem Bund übertragen sind. Die Kompetenzen des Bundes bedürfen also immer einer Ermächtigung durch die Bundesverfassung. Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse vermögen deshalb keine Bundeskompetenz zu begründen. Was nicht kraft besonderer Verfassungsermächtigung dem Bund übertragen ist, gehört zu den kantonalen Kompetenzen. Es ist daher auch nicht zulässig, für eine in der Bundesverfassung nicht genannte Staatsaufgabe eine Lücke anzunehmen und auf diesem Wege der Analogie von einer bestehenden Bundeskompetenz auf eine neue zu schliessen.
So können zum Beispiel aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes nicht ohne Zustimmung der Kantone für die gesamte Schweiz einheitliche Steuerformulare gefordert werden, wie es zum Beispiel die Motion Kiener Nellen verlangt. Ebenso treffen Forderungen ins Leere, wenn aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes - ich betone: aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes - Minimalsätze für Einkommens- und Vermögens- bzw. Gewinn- und Kapitalsteuern gefordert werden. Solche oder ähnliche Forderungen werden in der Interpellation der SP-Fraktion 07.3108, "Durchsetzung der formellen Steuerharmonisierung", oder [PAGE 1498] etwa im Postulat Schelbert 06.3191, "Stopp den Auswüchsen des Steuerwettbewerbs", gestellt. Solche Vorstösse müssen - wie es der Bundesrat zu Recht immer wieder betont - auf den Verfassungsweg verwiesen werden.
Wer den interkantonalen Steuerwettbewerb nicht will, der soll bitte eine Änderung unserer erfolgreichen Staatsordnung auf dem Verfassungsweg beantragen und nicht auf irgendwelchen verfassungswidrigen Umwegen. Die Bundesverfassung enthält keine Generalklausel zugunsten des Bundes, sondern weist ihm in einzelnen Artikeln die Kompetenzen für einen bestimmten, genau umgrenzten Sachbereich zu. So hat der Bund lediglich die Befugnis, genau umschriebene Steuern wie die direkte Bundessteuer oder die Mehrwertsteuer einzufordern.
2. Zum Grundsatz der Machtteilung und der Autonomie: Ebenfalls in Artikel 3 der Bundesverfassung besteht eine subsidiäre Generalklausel zugunsten der kantonalen Zuständigkeiten. Mit anderen Worten: Fehlt eine Bundeskompetenz, so ist der Kanton autonom zuständig. Respektieren wir einmal diese Staatsordnung. Respektieren wir einmal, dass die Autonomie der Kantone und Gemeinden das Kernstück unseres Bundesstaates ist. Die Kantone sind keine Vollzugsanstalten, sondern autonome Staatsgebilde mit einer autonomen Steuerpolitik. Keine formellen und schon gar keine materiellen Steuerharmonisierungen haben in unserer verfassungsmässig garantierten Staatsordnung einen Platz.
Die SVP befürwortet weiterhin die freiheitliche, föderalistische Staatsordnung, ohne verfassungswidrige Degradierung der Kantone zu Vollzugsorganen und ohne Bevormundung der Kantonsbevölkerung. Gibt es denn bessere und gerechtere Steuertarife und -sätze als die demokratisch legitimierten? Wollen wir dasjenige kantonale Stimmvolk bevormunden, das bewusst - bewusst - auf eine ausufernde Bürokratie verzichtet und damit die Steuern tief ansetzen kann? Wollen wir diejenigen Kantone bestrafen, in denen die Gemeinden noch grösstenteils im Milizsystem geführt und die Behörden vielerorts noch für ein Taschengeld entschädigt werden?
Unsere Meinung ist klar: Wer bescheiden ist und sich praktisch ohne Entschädigung für das Gemeinwohl einsetzt, soll durch materielle Steuerharmonisierung nicht bestraft werden. Der interkantonale Steuerwettbewerb hat in vielen Kantonen dazu geführt, dass die Verwaltungstätigkeit tief gehalten werden kann. Nicht umsonst ist die Gemeindeverschuldung tiefer als die Kantonsverschuldung und diese wiederum tiefer als die Bundesverschuldung.
Tragen wir also Sorge zu unserer verfassungsmässigen Staatsordnung, und erteilen wir allen Steuerharmonisierungen und Einschränkungen des Steuerwettbewerbs eine Abfuhr.