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Zemp Markus · Nationalrat · 2007-10-01

Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Der Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken ist auf den 31. Dezember 2008 befristet. Die UREK-SR hat am 20. März dieses Jahres eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher per 1. Januar 2009 in Kraft treten kann und diesen Bundesbeschluss ablöst. In dieser Motion wurde verlangt, dass folgende Punkte geregelt werden:

1. das Bewilligungsverfahren für fossil-thermische Kraftwerke;

2. die volle CO2-Kompensation;

3. der Anteil der CO2-Kompensation im In- und Ausland;

4. weitere Voraussetzungen für die Bewilligung.

Am 21. Juni hat der Ständerat diese Motion ohne Gegenstimme angenommen. Ihre UREK hat die Motion zusammen mit der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Rudolf 07.410 geprüft. Diese parlamentarische Initiative will im Kern die Bewilligung davon abhängig machen, dass die Abwärme genutzt wird und dann über Abwärmenutzung, beispielsweise durch die Ablösung von Ölheizungen, eine weitere CO2-Kompensation erfolgt. Damit soll im Wesentlichen der Wirkungsgrad fossil-thermischer Kraftwerke von 60 Prozent, wie er bei alleiniger Stromnutzung besteht, auf gegen 90 Prozent bei kombinierter Strom-Wärme-Nutzung erhöht werden.

Die UREK des Nationalrates hat deshalb den Motionstext der UREK des Ständerates um einen Punkt ergänzt. Wir haben die Motion also übernommen und als zusätzliche Anforderung "die Nutzung wesentlicher Anteile der entstehenden Abwärme" eingeführt. Das ist das zusätzliche Element, das wir eingebracht haben.

Die UREK empfiehlt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die ergänzte Motion anzunehmen.

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