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Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-10-01

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-10-01

Wortprotokoll

Private Sicherheitsdienste werden bei der Euro 2008 in verschiedenen Bereichen eingesetzt - von den Stadien über die Teamhotels und Trainingsstätten bis zu Public-Viewing-Anlässen.

Die durch die Organisatorin der Spiele, der Euro 2008 SA, für die acht Euro-Stadien in der Schweiz und Österreich erlassene Stadionordnung verbietet die Mitnahme von Schusswaffen ins Stadion. Die Besucher werden diesbezüglich auch kontrolliert. Dies gilt auch für das von den privaten Sicherheitsfirmen eingesetzte Personal. Einzig die Personenschützer - das sind Polizeibeamte - der völkerrechtlich zu schützenden Personen sind berechtigt, im Stadion, wenn nötig, Schusswaffen auf sich zu tragen.

In Bezug auf die 17 UBS-Arenen wurde bereits das private Sicherheitskonsortium Prisec-E08, das hauptsächlich aus Securitas und Protectas besteht, für die Bewältigung von Sicherheitsaufgaben beauftragt. Die Angestellten des Konsortiums tragen bei diesen Einsätzen keine Schusswaffen. In diesem Zusammenhang verweise ich Sie auf den Bericht des Bundesrates vom 2. Dezember 2005 zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen in Beantwortung des Postulates Stähelin 04.3267. Demnach schränkt das Waffengesetz die Befugnisse von Privatpersonen und privaten Organisationen im Sicherheits- und Polizeibereich ein.

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