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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-10-01

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-10-01

Wortprotokoll

Herr Fehr, Sie beschäftigen sich zu Recht mit der Personenfreizügigkeit respektive deren allfälligen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Die Verhandlungen wurden am 10. Juli 2007 aufgenommen. Die Verhandlungspartner haben sich bereits in der ersten Runde darauf geeinigt, dass die Freizügigkeit gegenüber den beiden jüngsten EU-Mitgliedstaaten wiederum schrittweise eingeführt werden soll und dass während einer Übergangszeit Kontingente, Inländervorrang und die vorgängige Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen bestehen bleiben.

Die bisherige Erfahrung mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zeigt, dass die Einwanderung aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in erster Linie von der Entwicklung der Schweizer Wirtschaft abhängig ist. Wer keine Stelle findet, erhält auch keine Aufenthaltsbewilligung; das gilt auch für die neuen EU-Staaten. Die Einwanderung aus den acht 2004 beigetretenen osteuropäischen Mitgliedstaaten ist bisher mässig ausgefallen. Im ersten Jahr seit Inkrafttreten des Protokolls zum FZA wurden die entsprechenden Kontingente lediglich zu 57 Prozent für Daueraufenthalter bzw. 73 Prozent für Kurzaufenthalter ausgeschöpft.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem FZA haben überdies gezeigt, dass von der Personenfreizügigkeit kein negativer Einfluss auf die Arbeitslosigkeit und die Löhne ausgeht. Da die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ebenfalls schrittweise und parallel oder verzögert zur EU eingeführt werden soll, sind auch hier kaum negative Auswirkungen auf den schweizerischen Arbeitsmarkt zu erwarten. Die Gefahr, dass in einzelnen Wirtschaftsbereichen Personen aus Rumänien und Bulgarien zu sehr tiefen Löhnen eingestellt werden, ist dank der flankierenden Massnahmen nicht vorhanden. Der jüngste Bericht über die flankierenden Massnahmen hat denn auch gezeigt, dass die Kontrollen wirksam sind und ein Lohndumping zum grössten Teil verhindern.