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Binder Max · Nationalrat · 2007-10-01

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-01

Wortprotokoll

Wir haben heute über die Motion 05.3520 des ehemaligen Ständerates Carlo Schmid betreffend die Überschreitung von Achslasten zu befinden. Diese Motion wurde im Ständerat am 15. Dezember 2005 mit 24 zu 9 Stimmen angenommen. Ihre Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen hat die Motion anlässlich ihrer Sitzung vom 11. September 2006 beraten. Ich nehme das Resultat vorweg: Die Kommission empfiehlt Ihnen bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion ebenfalls anzunehmen. Die Minderheit Pedrina beantragt, die Motion abzulehnen.

Die Motion Schmid-Sutter Carlo verlangt vom Bundesrat, dass er Massnahmen ergreift, allenfalls Erlasse ändert oder auch Weisungen erteilt, die zum Ziel haben, die Überschreitung bestimmter Achslasten nur dann als Verkehrsregelnverletzung zu behandeln, wenn ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination gleichzeitig auch das Gesamtgewicht überschreitet, das heisst, das Gesamtgewicht nach Gesamtabzug der Geräte- und Messtoleranz. Allenfalls soll die Achslastbestimmung ersatzlos aufgehoben oder sollen angemessene Toleranzen bei Überschreitungen eingeführt werden.

Der Bundesrat beantragt in seinem Bericht, die Motion abzulehnen. Trotzdem anerkennt er das vom Motionär vorgebrachte eigentliche Anliegen; er anerkennt, dass das Erkennen der Achslasten für den Fahrzeugführer nicht immer einfach, ja sogar oft sehr schwierig ist. Gerade deshalb muss die heute geltende Regelung unbedingt angepasst werden. Für die Geschwindigkeit kennen wir den Tacho, da ist jede Veränderung sofort feststellbar. Anders beim Gewicht: Wenn Sie das Fahrzeug im Rahmen des zulässigen [PAGE 1554] Gesamtgewichts teils beladen und teils entladen, können Sie nicht verbindlich sagen, wie das Gewicht auf den Achsen verteilt ist.

Das alte Recht kannte kein Ordnungsbussenverfahren für Achslastüberschreitungen. Überschreitungen um mehr als 2 Prozent wurden damals verzeigt. Neu kennen wir eigentlich ein Sanktionssystem, das drei Stufen hat: nämlich erstens den Abzug einer Sicherheitsmarge von 3 Prozent - ich komme später noch darauf zurück -; zweitens die Ordnungsbusse bei der Überschreitung um bis zu 2 Prozent; und drittens eine Strafverzeigung bei einer Überschreitung um über 2 Prozent.

Der Bundesrat sagt, aus dieser Sicht sei das neue System gegenüber dem alten wesentlich grosszügiger. Auf den ersten Blick würde ich sagen: ja. Tatsache ist aber, dass hier vor wenigen Jahren die Kontrolle kaum ein Thema war, weil eben die zulässige Achslast im Fahrzeugausweis gar nicht eingetragen war und man deshalb nicht so einfach eine Überschreitung feststellen konnte. Heute sind in den Fahrzeugausweisen die zugelassenen Achslasten aufgeführt. Der Sicherheitsabzug von 3 Prozent ist aber keine Toleranz, die dem Chauffeur nützt, sondern er dient eigentlich der Kompensation der Ungenauigkeit der verschiedenen Wägeeinrichtungen und -methoden. Diese Marge ist für den Chauffeur also keine echte Toleranz.

Angesichts der Tatsache, dass die Achslast im Ausweis eingetragen und eine Überschreitung bei einer Kontrolle leicht zu erkennen ist, ist also die neue Regelung keinesfalls grosszügiger.

Ein Wort zur Bussenhöhe: In der Schweiz hat eine Überschreitung um mehr als hundert Kilogramm, aber um nicht mehr als 2 Prozent der im Fahrzeugausweis eingetragenen Achslast, bereits eine Busse von 200 Franken zur Folge. In Deutschland zum Beispiel gibt es bei einer Überschreitung der Achslast um 2 bis 5 Prozent gemäss Bussenkatalog eine Busse von 30 Euro. Fazit: In der Schweiz haben wir zwar 3 Prozent weniger Toleranz, dafür vier- bis fünfmal höhere Bussen für das gleiche Vergehen.

Der Bundesrat führt auch die schädlichen Auswirkungen zu hoher Achslasten auf unsere Strassen als Argument an, und das ist denn eigentlich auch das Hauptargument in seinem Bericht. Herr Professor Richard Hirt hat im Jahr 2003 in einer Studie zuhanden des damaligen Buwal die Auswirkungen von höheren Gesamtgewichten der Lastwagen untersucht. Er kam zum Schluss: "Bei gleichbleibenden Transportmenge ist mit den neuen Lastwagentypen eine eher günstige Wirkung zu erwarten, weil für die gleiche Transportmenge weniger Fahrten notwendig sind und diese mit strassenschonenden Fahrzeugen gemacht werden."

Noch ein Wort aus Sicht der Praxis: In vielen Fällen kann ein Chauffeur seinen LKW zu Beginn sicher relativ gleichmässig beladen; das ist möglich. Wenn er aber dann die Ladung verändert, was vielfach vorkommt, ist es nicht möglich, diese Ladung wieder gleichmässig zu verteilen. Ich kann hier aus der Praxis sprechen; ich war als Jüngling viel mit Lastwagenfahrern unterwegs. Wir haben Detailläden beliefert. Stellen Sie sich vor: Da haben Sie für vielleicht zehn oder fünfzehn Läden die Ladung auf dem Fahrzeug und entladen dieses sukzessive. Dann ist es nicht möglich, diese Ladung immer wieder gleichmässig auf die Achsen zu verteilen, weil diese Ladung dann nicht mehr kompakt ist und auch Schaden nehmen kann.

Kurz gesagt: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, wegen der heutigen, unflexiblen Bestimmungen diese Motion anzunehmen. Die Beladung eines Lastwagens kann sich während einer Fahrt dauernd verändern, einerseits - ich habe es gesagt - durch Be- und Entladen, anderseits aber auch je nach Topografie, also wegen der Belastung bei Berg- oder Talfahrten. Da kann ein Chauffeur, wenn er in eine Kontrolle kommt, diese Ladung nicht einfach blitzschnell in die Ordnung bringen, wie sie im Gesetz eigentlich vorgesehen ist. Deshalb ist es zum Teil eine reine Schikane, und diese Schikane wollen wir abbauen.

Diese Motion verlangt ja nicht a priori die Aufhebung der Regelung betreffend Achslasten, sondern lässt allenfalls die Möglichkeit offen, höhere Toleranzwerte einzuführen.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen also, diese Motion anzunehmen; der Entscheid fiel mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.