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Schweizer Urs · Nationalrat · 2007-10-01

Schweizer Urs · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Am 24. März 2006 reichte die damalige Nationalrätin Doris Leuthard die Motion "Leistungsverträge für Energieeffizienz" ein. Der Wortlaut ist folgender: "Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Gesetzesgrundlagen für Leistungsverträge mit den Kantonen zu schaffen, in welchen er Vorgaben für Energieeffizienzziele festlegt." In der Stellungnahme des Bundesrates vom 31. Mai 2006, in der er uns die Annahme der Motion beantragt, heisst es unter anderem: "Die Verfügbarkeit von Energie ist für die meisten volkswirtschaftlichen Aktivitäten eine Voraussetzung. Dabei rückt, neben der Abdeckung des Bedarfs durch erneuerbare Energien, vor allem die Energieeffizienz in den Vordergrund. Der Bundesrat teilt daher grundsätzlich die Ansicht der Motionärin, dass es bei der teurer werdenden Energie für eine Volkswirtschaft von Vorteil ist, wenn sie sich rechtzeitig und gezielt auf eine rationelle und schonende Verwendung der Energie einstellt." [PAGE 1544]

Der Nationalrat hat die Motion am 23. Juni 2006 ohne Gegenstimme angenommen, der Ständerat dann am 21. Juni 2007 in einer etwas abgeänderten Fassung. Diese lautet nun wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesgrundlagen für Programmvereinbarungen mit den Kantonen zur Verstärkung der Fördermassnahmen des Energiegesetzes, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, zu schaffen." In der Verhandlung des Ständerates ist die neue Fassung ohne Gegenstimme angenommen worden.

Ihre UREK hält eine verstärkte Koordination zwischen Bund und Kantonen im Energiebereich für notwendig, um insbesondere Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz zu fördern. Der abgeänderte Wortlaut trägt damit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen Rechnung, denn letztere sind für Massnahmen zuständig, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen.

Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen.