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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2007-10-01

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh, dass dieses Geschäft noch vor Abschluss der Legislatur zur Beratung kommt, und danke dem Büro unseres Rates, dass es die Vorlage auf die heutige Traktandenliste genommen hat.

Dafür gibt es auch gute Gründe. Der Vorstoss stammt nämlich aus dem Jahr 2002. Zahlreiche Änderungen der Betriebsreglemente unserer Landesflughäfen haben während der letzten Jahre dazu geführt, dass völlig neue Situationen bezüglich des Fluglärms und der davon betroffenen Gebiete und Anwohner entstanden sind. Leider hat es der Gesetzgeber bisher unterlassen, das Problem der Änderung von Betriebsreglementen gesetzlich korrekt zu lösen. Im Gegensatz zu den zwingenden Planauflagen für Flughafen-Bauprojekte sieht das geltende Luftfahrtgesetz für Betriebsreglementsänderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt keine Regelung vor. Insbesondere muss für solche Änderungen keine öffentliche Planauflage erfolgen, obwohl sie wie Bauprojekte neuen Lärm nach sich ziehen. Dass im Bereich Fluglärm, Betriebsreglementsänderungen und Rechtssicherheit der betroffenen Anwohner gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, ist auch von Bundesstellen, insbesondere vom Bazl, mehrfach ausdrücklich bestätigt worden.

Fünf Jahre lang hat sich eine Subkommission der UREK unter Beizug von vier externen Juristen intensiv mit der komplexen Materie auseinandergesetzt. In Hearings und einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren haben sich alle interessierten Kreise zur Vorlage äussern können. Die Einwendungen sind zum Teil auch berücksichtigt worden, beispielsweise bei der Rückwirkung. Es geht bei der Vorlage nicht um eigentliche Entschädigungen, sondern lediglich um das rechtsstaatliche Verfahren. Die beantragten Gesetzesänderungen sind fair und umsetzbar. Ausgewiesene Experten von Mieter- und Eigentümerseite haben die UREK bei der Ausarbeitung dieser Vorlage beraten.

Zu den Anträgen: Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Vollmer abzulehnen. Die planerischen, verfahrensrechtlichen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind, vor allem in der Subkommission, auch für Bahn und Strasse ausführlich diskutiert worden. Sie sind im Bericht vielleicht etwas wenig zum Ausdruck gekommen. Bezüglich aller Verkehrsträger, insbesondere auch der Bahnen und Autobahnen, ändert die neue Regelung nichts an den strengen inhaltlichen Anforderungen des Bundesgerichtes an die Entschädigungsberechtigung. Damit redimensioniert sich das Problem massiv. Das haben Astra und BAV in ihren Stellungnahmen ausgeblendet, obwohl sie über die Arbeiten der UREK seit Längerem im Bilde waren. Es ist ja auch möglich, im Ständerat noch Detailkorrekturen an der Vorlage anzubringen, sofern sachlich wirklich begründete Einwände vorgebracht werden.

Wenn Herr Vollmer jetzt einfach von enormen Auswirkungen und Milliardenforderungen spricht, passiert das aus dem hohlen Bauch heraus. Er hat keine Zahlen vorliegen, die das irgendwie belegen; er sagt das einfach so und ist ja in seiner zivilen Funktion in dieser Frage natürlich auch Partei; das hätte er vielleicht noch sagen sollen.

Zum Antrag Thanei: Ich bitte Sie, auch diesen abzulehnen. Warum? Die vorliegende Regelung ist ein Kompromiss, um welchen man in der Kommission lange gefeilscht hat. Von Vermieterseite her hätte man lieber keine Bestimmungen hinsichtlich der Weitergabe von Enteignungsentschädigungen an die Mieter in die Vorlage aufgenommen. Im Interesse einer Gesamtlösung war man schliesslich bereit, hier einzulenken. Im Mietrecht wird ja bekanntlich nichts geändert; die bereits bestehenden Mängelrechte des Mieters werden also nicht eingeschränkt, darum ist der Antrag Thanei auch unnötig.

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Die UREK hat dem Bericht der Subkommission und den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen einstimmig - ich muss das wirklich betonen: einstimmig! - zugestimmt und ausdrücklich den Wunsch geäussert, das Geschäft noch in der laufenden Legislatur hier im Rat zu verabschieden.

Aus Gründen der Fairness und der Gleichbehandlung für die Betroffenen bitte ich Sie, den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen im Enteignungsgesetz und im Luftfahrtgesetz ohne Änderungen zuzustimmen. Diese Auffassung vertreten auch 18 Gemeinden rund um den Flughafen. Wir alle sind an wettbewerbsfähigen und gut funktionierenden Landesflughäfen interessiert. Längerfristig ist es auch für die Akzeptanz des Flughafens Zürich von grösster Bedeutung, dass stossende Verfahrenslücken geschlossen und nicht rund 20 000 Einsprachen über fünf und mehr Jahre einfach nicht behandelt werden. Das - und nur das - wollen wir mit dieser Vorlage ändern, und nichts weiter.

Ich bitte Sie, der vorliegenden Lösung, die von der UREK einstimmig verabschiedet wurde, ebenfalls zuzustimmen.