Thanei Anita · Nationalrat · 2007-10-01
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-01
Wortprotokoll
Ich bin grundsätzlich keine Anhängerin von Entschädigungen wegen materieller Enteignung, solange es noch keine Mehrwertabschöpfung gibt. An dieser Vorlage begrüsse ich lediglich, dass die Interessen von Mietern und Pächtern mitberücksichtigt werden. Letztendlich geht es vor allem um über 70 Prozent der Fluglärmgeplagten. Sie sind die Leidtragenden des zunehmenden Fluglärms.
Es muss deshalb sichergestellt werden, dass eine an einen Eigentümer ausgerichtete Entschädigung an Mieter und Pächter in Form einer Miet- oder Pachtzinsreduktion weitergegeben wird. Dagegen darf das Umgekehrte nicht gelten - in diesem Saal müsste man auch eine Entschädigung wegen Lärms bekommen!
Ein miet- oder pachtrechtlicher Herabsetzungsanspruch besteht unabhängig davon, ob ein Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigung wegen materieller Enteignung hat. Ein Entschädigungsanspruch betreffend Enteignung knüpft an die Nachbarrechte gemäss Artikel 674ff. des Zivilgesetzbuches an. Anders ist der pacht- und mietrechtliche Herabsetzungsanspruch gestaltet: Dessen Grundlage ist nicht ein dem Vermieter zurechenbarer Eingriff in die Vermögenssphäre der Mieter- oder Pächterschaft, sondern die Überlegung, dass die Mieter- oder Pächterschaft nicht den vereinbarten Miet- oder Pachtzins bezahlen soll, solange sie dafür nicht die volle Gegenleistung erhält. Die Mietzinsreduktion dient deshalb der Behebung der Leistungsstörung. Es ist ein vertraglicher Anspruch. Aus diesem Grunde müssen diese Mängelrechte vorbehalten bleiben. Die meisten meiner Vorredner sind davon ausgegangen, dass dem so ist. Es ist aber nirgends klar festgehalten.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag gutzuheissen.