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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-10-01

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-10-01

Wortprotokoll

Das Parlament hat die SRG verpflichtet, ihre Organisation und die Verantwortung ihrer Organe dem Aktienrecht anzugleichen. Diese Veränderung der Rolle des Verwaltungsrates muss beim Entschädigungssystem mitberücksichtigt werden. Über die Entschädigung des Verwaltungsrates entscheidet der Zentralrat bzw. künftig, nach Inkrafttreten der neuen Statuten, die Delegiertenversammlung. Ob die neuen Bezüge angemessen und sachgerecht sind, wird der Bundesrat, wie das gesetzlich vorgesehen ist, im Rahmen des Kaderlohnreportings 2008 zuhanden der Finanzdelegation überprüfen. Die konkrete Ausgestaltung der Entschädigungen im Einzelnen wird dabei anhand der in der Kaderlohnverordnung festgelegten Grundsätze wie unternehmerisches Risiko, Grösse des Unternehmens und Art der Finanzierung sowie im Quervergleich mit den übrigen Unternehmen vorgenommen. Eine Verpflichtung der SRG, Entschädigungen vorgängig dem Bundesrat vorzulegen, besteht nicht; andererseits ist, wie im letztjährigen Kaderlohnbericht angekündigt, ein Bundesratsbeschluss in Vorbereitung, in welchem die Eckwerte für die Honorierung der Verwaltungsräte der wichtigsten Unternehmen festgelegt werden. Da muss ich unterscheiden: Für die Bundesbetriebe, die im Eigentum des Bundes sind - Post, SBB, Ruag, Skyguide -, sind diese Eckwerte natürlich absolut verbindlich, d. h., der Bundesrat kann sie direkt durchsetzen. Bei der SRG ist das nicht so. Die SRG ist autonom. Der Bundesrat kann ihr Empfehlungen abgeben. Wenn, was durchaus zur Diskussion steht, die Empfehlung des Bundesrates eine tiefere oder eine andere Zahl - es könnte auch eine höhere sein, deshalb will ich das neutral formulieren - als die von der SRG festgelegte nennt, ist es nachher Sache der SRG, entweder an ihrem Beschluss festzuhalten oder ihn zu ändern. Ganz am Schluss wird die Finanzdelegation ihre Meinung zu dieser Frage zum Ausdruck bringen.

Die vorliegenden Fragen wurden nun zusammen beantwortet. Aber Frau Leutenegger Oberholzer hat noch spezielle [PAGE 1538] Fragen gestellt: Der Bundesrat hat das Kriterium des Sparkurses nicht zu prüfen. Ob die konkrete Ausgestaltung der Entschädigungen im Einzelnen sachgerecht ist, wird im Quervergleich mit den übrigen Unternehmen gemessen.