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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2000-09-28

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-28

Wortprotokoll

Wie sagte doch gestern Abend ein ehemaliger Kollege im Kemmeribodenbad: Vielleicht spricht man einmal, wenn man nicht sollte; vielleicht hätte man besser einmal gesprochen, als es notwendig war.

Die bilateralen Verträge sind für die Schweiz der typische, pragmatische Lösungsansatz. Das erreichte Ziel ist nun zu sichern, die Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten der Verträge sind zu nutzen. In diesen Punkten sind wir uns alle ja einig.

Was die Sensibilität der APK des Nationalrates wenige Tage nach der Volksabstimmung anbelangt, kann ich nur sagen: Man darf nicht erstaunt darüber sein, dass es aus dem Wald so tönt, wie man hineinruft.

Die Irritation und die Verunsicherung der Öffentlichkeit nach der Debatte im Parlament waren perfekt. Ein Gegenvorschlag hätte vielleicht einmal etwas zur Klärung der Situation beitragen können. Aber die Signale, welche die Fülle von Gegenvorschlägen ausgelöst hat, haben eher noch mehr verunsichert. Die Form des einfachen Bundesbeschlusses hat so kurze Zeit nach der Volksabstimmung den Eindruck erweckt, dass eine neue europapolitische Weichenstellung vorgenommen und dabei das Volk ausgeschlossen wird. Ich habe ein gewisses Verständnis für diese Argumentation.

Zur Klarheit der Ausgangslage gehört aber auch, dass der Gegenvorschlag nicht überinterpretiert werden darf. Seit 1998 ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates bekannt. Dem Bundesrat kann somit eines sicher nicht vorgeworfen werden, nämlich dass er nicht ehrlich und mit offenen Karten gespielt habe.

Der Gegenvorschlag ist kein Entscheid, der EU beizutreten. Der Gegenvorschlag ist auch kein Entscheid, heute Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Schliesslich, das müssen wir auch bedenken, werden dem Bundesrat im Gegenvorschlag einige Hausaufgaben mit bremsender Wirkung erteilt. Ich bin der Meinung, dass es auch unsere Pflicht gewesen wäre, in der verfahrenen Situation eine Lösung zu suchen, die eine Mehrheit hätte finden können.

Folgende Punkte haben mich bei dieser Beurteilung sicher nicht beeinflusst:

Die Drohung der Initianten, die Volksinitiative nicht zurückzuziehen, wenn der Ständerat nicht einen entsprechenden Entscheid trifft: Die Initianten haben ihre Strategie selber zu beurteilen; aber dass nach einem negativen Ausgang der Volksabstimmung die Gegner einen solchen Entscheid auch [PAGE 629] entsprechend interpretieren werden, dürfte für das Grundanliegen der Initianten mehr als kontraproduktiv sein.

Senden wir in der gegenwärtigen Phase des Ratifizierungsprozesses der bilateralen Verträge in den EU-Staaten ein negatives Signal ins Ausland? Dies ist eine weitere Frage, die kontrovers beantwortet wird. Nehmen wir uns doch nicht so wichtig. Das Ausland hat die Schweiz nicht immer unter dem Mikroskop. In Brüssel weiss man inzwischen, was bei uns möglich oder - gegenwärtig - eben nicht möglich ist.

Ich bin aber auch überzeugt, dass wir alleine mit einem Nichteintretensentscheid unserer Verantwortung als Ständerat nicht gerecht werden. Federführend in diesem Geschäft ist zwar der Bundesrat, aber nach Artikel 166 der Bundesverfassung ist das Parlament gehalten, die Aussenpolitik mitzugestalten. Mit unseren bisherigen Entscheiden kommen wir meines Erachtens diesem Verfassungsauftrag nicht nach.

Wir haben die Sensibilität unserer Kolleginnen und Kollegen aus der Westschweiz nicht nur zur Kenntnis, sondern auch ernst zu nehmen.

Ich meine, und ich habe das auch festgestellt, dass die Fronten so starr sind, weil es bei diesem Geschäft zum jetzigen Zeitpunkt auch darum geht, das Gesicht zu wahren. Wer will sich schon vorwerfen lassen, dass er die eigene Meinung ein wenig geändert hat?

Ich bedauere es sehr, dass auch das in unserer APK zur Diskussion gestellte parlamentarische Instrument der Erklärung keine Gnade gefunden hat. Eine Erklärung des Ständerates gemäss Artikel 34 des Geschäftsreglementes des Ständerates wäre für mich ein adäquates Instrument für eine Lösung gewesen:

1. Der Rat wäre seiner verfassungsmässigen Mitgestaltungspflicht nachgekommen.

2. Eine Erklärung hätte auch rechtlich eine ganz andere Verbindlichkeit als der vorgeschlagene Bundesbeschluss gehabt, denn der Ständerat hätte seinen Handlungsspielraum behalten.

3. Ich meine auch, dass damit die demokratischen Bedenken, die wegen des nicht dem Referendum unterstellten Bundesbeschluss angeführt wurden, ihre Bedeutung verloren hätten.

4. Die Frage des Gesichtsverlustes hätte sich schlussendlich auch nicht gestellt.

5. Die Erklärung wäre meines Erachtens auch ein Zeichen dafür gewesen, dass wir die Sensibilität der Westschweiz in dieser Frage ernst nehmen.

Damit habe ich noch nichts über den möglichen Inhalt einer solchen Erklärung gesagt. Verschiedene Aspekte und Elemente einer solchen Erklärung habe ich heute in den verschiedenen Voten gehört. Es genügt meines Erachtens nicht, einfach zu sagen, dass der Bundesrat als Exekutive die Führungsaufgabe wahrzunehmen hat. Zumindest sollten wir als Parlament etwas über den Handlungsperimeter sagen.

Natürlich hätte man einen Vorschlag für eine Erklärung des Parlamentes, des Ständerates, noch heute als Einzelantrag einbringen können. Aber ich weiss auch, wann eine Übungsanlage harakiriähnliche Züge aufweist. Die Fronten sind nach wie vor unversöhnlich starr. Ich spiele mich dabei auch nicht zum Richter auf, aber sicher kann diese Situation auf die Dauer nicht befriedigen. Ich bin nicht befriedigt, dass wir jegliche Aussage in einer bestimmten Form - und die Erklärung wäre ein taugliches Mittel gewesen - verweigern.