Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-10-02
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-02
Wortprotokoll
Rechtlich ist die Umsetzung dieses Minderheitsantrages möglich, aber damit würde das System des neuen Bundesgerichtsgesetzes durchbrochen, das wir am 17. Juni 2005 hier beschlossen haben. Es wäre systematisch etwas ganz Neues, wenn in einer Sachfrage das Bundesgericht nicht entscheiden könnte. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission, die den Antrag abgelehnt hat - sie war mit 11 zu 10 Stimmen allerdings knapp -, wäre das systematisch falsch.
Herr Kollege Müller Philipp hat vorhin ausgeführt, das Bundesgericht könnte Einbürgerungsentscheide selbst fällen und das wolle er unterbinden. Das ist aber nicht so. Das Bundesgericht hat nur eine kassatorische und nicht eine reformatorische Kompetenz. Das heisst, ein angefochtener Entscheid der Vorinstanz kann nur zur Neubeurteilung zurückgewiesen werden, aber das Bundesgericht kann den materiellen Entscheid selbst nicht treffen. Deshalb stimmt die Befürchtung von Herrn Müller Philipp und der Minderheit nicht.
Ich bitte Sie, hier im Sinne der Mehrheit bei der kongruenten Fassung des geltenden, neuen Bundesgerichtsgesetzes zu bleiben und den Minderheitsantrag abzulehnen.