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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-10-02

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-10-02

Wortprotokoll

Eine Änderung beim Bundesgerichtsgesetz, wie sie die Minderheit vorschlägt, wäre rechtlich möglich. Der Bundesrat sieht sich aber aus rechtspolitischen und aus grundsätzlichen Überlegungen zur Funktion der subsidiären Verfassungsbeschwerde nicht veranlasst, im Sinne des Minderheitsantrages vom ständerätlichen Beschluss abzuweichen. Es ist ja so, dass wir bei den parlamentarischen Initiativen nur den Schlussbericht bekommen. Dann schauen wir, ob wir uns anschliessen wollen oder nicht. Mit Detailfragen befassen wir uns im Bundesrat nicht mehr. Wir haben keine Notwendigkeit gesehen, vom ständerätlichen Beschluss abzuweichen.