Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-10-02
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-10-02
Wortprotokoll
Es ist die Frage zu entscheiden, ob solche Beschwerden nur bei abgewiesenen oder auch bei positiv behandelten Einbürgerungsgesuchen eingereicht werden können.
Sie erinnern sich, wir hatten das früher bei Heiraten: Jeder Bürger hatte die Möglichkeit, eine Einsprache gegen eine Heirat einzureichen. Deshalb musste eine Heirat publiziert werden; dann hatte man das Recht, zu sagen, die beiden seien nicht ehefähig, die Heirat sei nicht in Ordnung usw. Das geht auf eine Zeit zurück, als die Bürgerschaft eines Landes ein Anrecht darauf hatte, dass gewisse Regeln befolgt wurden, und als eine Eheschliessung ein Recht war, das auch die übrigen Bürgerinnen und Bürger betraf. Das hat man abgeschafft.
Die Regelung, wie wir sie heute im Heiratsrecht haben, soll nach Meinung des Ständerates und des Bundesrates auch hier gelten: Nur im Fall eines abgelehnten Gesuches soll eine Beschwerde eingereicht werden können, nicht aber im Fall einer positiven Behandlung. Das heisst, die Bürgerinnen und Bürger haben kein Anrecht darauf, eine Einbürgerung auf dem Rechtsweg verhindern zu können.
Darüber gilt es hier zu entscheiden. Der Bundesrat hat sich dem Ständerat angeschlossen.