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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2007-10-02

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Die Mehrheit der CVP-Fraktion stimmt bei den Artikeln 15a, 15b und 15c für den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Ich gehe bei meinen Ausführungen besonders auf Artikel 15a ein, bei welchem die Mehrheit der CVP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützt. Warum? Sie sehen auf der Fahne, dass der Ständerat die Frage offenliess, ob das Einbürgerungsgesuch einer Referendumsabstimmung unterliegen kann oder nicht. In der Logik des Bundesgerichtsurteils und dessen Auslegung ist die Kommissionsmehrheit zum Schluss gekommen, hier einen Schritt weiter gehen zu wollen als der Ständerat. Das Bundesgericht sagt, dass die Einbürgerung kein rein politischer Akt sei und dass Entscheidungen an der Urne über Personen nur in Form von Wahlen möglich seien, was also ein rein politischer Akt sei. Wenn man bei einem solchen Vorgang diskriminierende Elemente nicht zulassen will, das Bundesgerichtsurteil also umsetzen will, muss man - gemäss Bundesgericht - die Angaben zu den Personen in der Vorlage anonymisieren. Damit wird aber eine Urnenabstimmung nicht durchführbar. Deswegen hat das Bundesgericht Urnenabstimmungen generell ausgeschlossen. Die Kommissionsmehrheit dehnt diese Interpretation des Bundesgerichtes nun auch auf Referendumsabstimmungen über Personen aus. Wenn man dieser Logik folgt, ist der Entscheid der Kommissionsmehrheit konsequent. Die Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit aber auch, um hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit diese Diskussion noch einmal im Ständerat geführt werden kann.

Gestatten Sie mir eine gewisse politische Bewertung der Diskussion um diese Artikel. Die Chancen stehen gut bzw. schlecht - je nach Standpunkt -, dass in einer Gesamtabstimmung oder Schlussabstimmung der Nationalrat diese Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes mehrheitlich ablehnt: die Rechte, weil sie die Zielrichtung der parlamentarischen Initiative nicht will; die Linke, weil sie die Einbürgerung der politischen Entscheidung entziehen möchte. Damit wäre der Volksinitiative kein Gegenvorschlag gegenübergestellt. Aus meiner Sicht erhöht das die Chancen, dass die Initiative beim Volk eine Mehrheit finden könnte. Das Gleiche gilt aus der Sicht der CVP auch, wenn man hier die Anträge der Minderheiten unterstützen würde, die das Verfahren - in Abweichung zum Ständerat - noch mehr in Richtung eines administrativen Verwaltungsaktes drehen würden. Je mehr die ausgearbeitete Vorlage auch Anliegen der Initianten berücksichtigt, ohne hinter das Bundesgerichtsurteil zurückzufallen, je mehr die ständerätliche Linie eingehalten wird, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass aus dieser Vorlage ein Gegenvorschlag wird, der die Chancen der Volksinitiative minimiert.

In diesem Sinne wird die Mehrheit der CVP-Fraktion die ständerätliche Fassung beibehalten und grundsätzlich die Kommissionsmehrheit unterstützen.