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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2007-10-02

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

In der Fassung, die die Minderheit II bei Artikel 15c Absatz 2 beantragt, übernehmen wir die Fassung des Bundesrates, präzisieren aber, wem diese Personendaten bekanntgegeben werden dürfen, nämlich den Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung, falls diese über eine Einbürgerung zu entscheiden hat. Deshalb ist die Kann-Formulierung richtig. Die Kantone können die Liste der Daten festlegen, welche bekanntgegeben werden, wie das in Artikel 15c Absatz 2 vorgesehen ist. Die verpflichtende Formulierung, welche die Mehrheit vorschlägt, ist absolut unnötig. Das war auch die Meinung von Herrn Ständerat Inderkum, der die parlamentarische Initiative Pfisterer in unserer Kommission erläuterte. Er begründete seinen Standpunkt auch mit Artikel 38 der Bundesverfassung, welcher dem Bund im Bereich der Einbürgerung nur die Kompetenz zum Erlass von Mindestvorschriften gibt. Der Rest fällt in die Kompetenz der Kantone und der Gemeinden. Wir sollten hier keine unnötigen Vorschriften beschliessen.

Zum Antrag der Minderheit IV: Die Religionszugehörigkeit gehört zu den besonders sensiblen Daten. Die Glaubensfreiheit ist auch ein verfassungsmässiges Recht. Wie uns Herr Roland Schärer, Chef der Sektion Bürgerrecht im EJPD, bestätigte, hat die Religionszugehörigkeit im Einbürgerungsverfahren keine Bedeutung. Seit fünf Jahren muss diese im Gesuch nicht mehr angegeben werden. Wenn Frau Hutter gemäss Antrag der Mehrheit unbedingt wissen will, welcher Religion jemand angehört, hat das einen klaren politischen Grund: Sie will nämlich mit ihrer Partei, dass Muslime nicht eingebürgert werden. Das ist die wahre Absicht dahinter. Hier besteht die Gefahr eines diskriminierenden Entscheides an einer Gemeindeversammlung. Wir müssen diesen Antrag der Mehrheit, dass die Religionszugehörigkeit anzugeben sei, ablehnen. Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, und das ist ein Grundrecht.

Wenn jemand schreibt, er sei katholisch, weiss man nicht, ob er ein regelmässiger Messebesucher oder ein Fundamentalist ist. Bei einer Gedenkfeier für den grossen Sigi Feigel habe ich gehört, dass der Vater von Sigi Feigel, der in einem Nidwaldner Dorf wohnte, nicht eingebürgert wurde, obwohl er zweimal ein Gesuch gestellt hatte. Die Ablehnungsgründe waren nie klar, aber ein guter Freund von Sigi Feigels Vater sagte ihm einmal: "Als Jude wirst du in unserem Dorf nie eingebürgert werden; du musst es gar nicht mehr versuchen." Die Zeiten, in denen Einbürgerungsgesuche aufgrund der Religionszugehörigkeit abgelehnt wurden, sollten endgültig vorbei sein; das gehört nun definitiv der Vergangenheit an.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und bei Artikel 15c Absatz 2 Buchstabe d der Fassung der Minderheit IV zuzustimmen.