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Müller Philipp · Nationalrat · 2007-10-02

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag Schelbert betrifft auch die Ziffern 1 und 6 bei den Änderungen bisherigen Rechts. Mit dem Antrag wird verlangt, dass die Übertragung von polizeilichen Massnahmen an private Dienste eingeschränkt werden soll. Ob Private zur Ausübung polizeilichen Zwangs ermächtigt werden dürfen oder nicht, wird mit diesem Gesetz nicht geregelt und soll auch nicht geregelt werden. Hier geht es um die Mittel, die eingesetzt werden dürfen, sofern sie eingesetzt werden müssen.

Die Kompetenzübertragung für polizeiliche Massnahmen an Private ist Sache der Kantone, sofern diese eine gesetzliche Grundlage dafür haben. In diesem Gesetz wird lediglich bestimmt, dass auch Private sich an dieses Gesetz zu halten haben, sofern sie für Belange gemäss diesem Gesetz eingesetzt werden. Beim Einsatz privater Dienste erfolgt dies in der Regel durch ein vertragliches Mandat. Das Gewaltmonopol des Staates wird durch solche Aufträge nicht grundsätzlich infrage gestellt, da solche Aufgaben nur im Rahmen des erteilten Auftrages und unter behördlicher Aufsicht ausgeführt werden dürfen.

Noch eine Bemerkung zum einschlägigen und immer wieder zitierten Gutachten Kälin: Auch dieses lässt die Option offen, wonach der Beizug von Privaten nicht ausgeschlossen ist, betont aber, dass bei solchen Vollzugshandlungen grundsätzlich eine gesetzliche Grundlage gegeben sein muss. Gerade diese Bedingung wollen wir mit dieser Vorlage erfüllen. Festzuhalten ist weiter, dass Artikel 178 der Bundesverfassung eine Delegation im Bereich der Anwendung von Gewalt zulässt. Absatz 3 sieht vor, dass Verwaltungsaufgaben delegiert werden können, aber es braucht dazu eine gesetzliche Grundlage. Auch Polizeiaufgaben sind Verwaltungsaufgaben. Es besteht also keine absolute Schranke; man kann auch solche Aufgaben delegieren.

Es gibt Kantone, die in ihren Polizeigesetzen Bestimmungen haben, die den Transport von Häftlingen durch Dritte ermöglichen. Seit 2001 haben die SBB und die Securitrans AG im Auftrag des Bundes und der KKJPD Zehntausende von Häftlingstransporten quer durch die Schweiz durchgeführt. Der Transport mit der Bahn, genannt Train-Street, funktioniert heute sehr gut und ist nicht mehr wegzudenken; kein Kanton möchte mehr darauf verzichten. Es wäre schlicht unmöglich, diese Transportarbeit nur mit Polizisten zu erledigen. Diese von den Kantonen organisierten Häftlingstransporte haben dank der kantonsübergreifenden Vorgehensweise gerade in grundrechtlicher Sicht eine starke Verbesserung gebracht. Wenn Sie dem Minderheitsantrag Schelbert zustimmen, dürften keine solchen Transporte mehr zum Vollzug des Bundesrechtes durchgeführt werden. Der Bund müsste, parallel zu den kantonalen Transporten, eine eigene Transportorganisation schaffen oder von den Kantonen verlangen, dass sie für diese Transporte Kantonspolizisten einsetzen.

Die Kommission hat den Minderheitsantrag Schelbert mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.