Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-10-02
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-02
Wortprotokoll
Wir bitten Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Wir haben uns in der Kommission tatsächlich sehr intensiv und vertieft mit dieser Materie auseinandergesetzt. Wir haben nachträglich noch eine Auskunft vom 12. Oktober 2006 der vom Minderheitssprecher genannten Professoren erhalten, neuere Unterlagen haben wir in der Kommission erhalten.
Wie bereits mehrfach gesagt worden ist - auch vom Departementsvorsteher, von den Kommissionssprechern und vom Sprechenden -, geht es bei diesem Gesetz nicht um neue Kompetenzen. Wir wollen keine Kompetenzausweitung, sondern es geht nur um die Frage, wer welche Kompetenzen wahrnimmt. Wir sind der Auffassung, dass gemäss Absatz 1 Litera e eben auch Private mit der Wahrnehmung gewisser Kompetenzen beauftragt werden können. Nun ist in all diesen Gutachten die Beauftragung von Privaten tatsächlich als problematisch qualifiziert worden, wo es um die Umsetzung von polizeilichen Massnahmen mit Zwangscharakter geht. In diesen Gutachten ist das aber ebenfalls so definiert und damit relativiert worden, dass dann die Auslagerung sicherheitspolizeilicher Aufgaben als zulässig beurteilt wird, wenn es eben entsprechend geregelt ist, und zwar braucht es Regulierungen hinsichtlich der Grundrechtsbindung, des Rechtsschutzes, der fachlichen Anforderungen, der Instruktionen oder Ausbildung, der Tätigkeitsfelder der Kontrolle, der Aufsicht und der Staatshaftung. Unter diesen Umständen ist es auch in diesen problematischen Fällen möglich, Private zu beauftragen.
Deswegen sind wir der Meinung, dass man hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen kann und den Minderheitsantrag ablehnen soll.