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Fehr Hans · Nationalrat · 2007-10-02

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-02

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion - das wird Sie nicht erstaunen - ist selbstverständlich für Eintreten. Wir wollen eine klare Legiferierung; wir wollen, dass Klarheit und eine gewisse Einheitlichkeit geschaffen werden, wo der Bund im Bereich der Zwangsanwendung zuständig ist.

Worum geht es? Es geht um etwas ganz Logisches und Notwendiges, nämlich um eine einheitliche Regelung für die Anwendung von polizeilichem Zwang. Darum geht es, und sonst um nichts. Es ist doch ein klares Bedürfnis jedes demokratisch denkenden Menschen, der den Rechtsstaat hochhält: Wenn der Rechtsstaat verletzt wird, dann braucht es die legalisierte Anwendung von Zwang, um das Recht durchzusetzen. Wenn Sie das nicht mehr machen - unter tausend Vorwänden, Herr Schelbert und Frau Vermot, wie ich sie von Ihnen gehört habe -, dann torpedieren Sie den Rechtsstaat.

Die Kommission hat in mehrstündiger Arbeit, unter Einbezug der Kantone, mit Vernehmlassungen usw., eine sehr sorgfältige Arbeit geleistet und sich die Sache nicht einfach gemacht. Aber es ist doch eine Illusion, wenn man auf der linken und grünen Seite meint, man könne ein Zwangsanwendungsgesetz erlassen, ohne Zwang auszuüben! Sie wollen ein Gesetz, das nur Makulatur ist, ohne Zwang. Das geht nicht!

Im Rückweisungsantrag, Frau Vermot, steht zum Beispiel, es müssten anstelle von Zwangsmassnahmen und -mitteln beispielsweise Gespräche treten oder es müsste eine Mediation geben. Das ist ja wunderbar! Aber wir können doch in diesem Bereich keine Therapiestunden durchführen! Es geht doch darum, gegenüber Leuten, die unser Land verlassen müssen und sich weigern, dies zu tun, oder gegenüber Leuten, die man in eine andere Institution überführen muss, gezielt Zwang anzuwenden. Das müssen Sie akzeptieren, sonst erzielen Sie keinerlei Wirkung.

Die SVP erachtet die links-grünen Forderungen als reine Illusion, zum Teil als Absurdität.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, alle Minderheitsanträge, selbstverständlich auch den Nichteintretens- und den Rückweisungsantrag, abzulehnen - mit einer Ausnahme, nämlich bei Artikel 25. Dort beantragt eine Minderheit, dass in gewissen, genau festgehaltenen Situationen restriktiv Arzneimittel zur Ruhigstellung von Renitenten angewendet werden können. Wir bitten Sie, dieser Minderheit zuzustimmen. In allen anderen Fällen bitten wir Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Dieses Zwangsanwendungsgesetz ist massvoll und nötig; es enthält keinerlei Bestimmungen, die Menschenrechte und dergleichen verletzen, und schützt unser Recht dort wirksam, wo es nötig ist.