Pfister Gerhard · Nationalrat · 2007-10-02
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-02
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und lehnt den Rückweisungsantrag ab.
Damit die Debatte später nicht noch über Gebühr verlängert wird, teile ich namens der Fraktion auch mit, dass wir grundsätzlich der Linie des Ständerates und der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission folgen werden. Es gibt ja, falls wir auf die Vorlage eintreten, sehr viele Minderheiten, die aber alle die gleiche Stossrichtung haben, nämlich gemäss Rückweisungsantrag Rückführungen möglichst ohne Zwang zu ermöglichen. Über alle Parteien hinweg war man sich vor der Ausarbeitung dieses Gesetzes einig, dass in diesem Bereich - einem sehr unangenehmen, auch heiklen Bereich, weil es um Anwendung staatlicher Gewalt geht - eine klare gesetzliche Grundlage nötig sei. Wenn man die Vorlage zurückweisen würde, wäre aus meiner Sicht kein anderes Gesetz zu erwarten, das mehrheitsfähig wäre, und die unklare Gesetzeslage bliebe einfach länger bestehen.
Für dieses Gesetz gab es zwei Gründe: Erstens braucht es dieses Gesetz, weil die Kantone nicht imstande waren, ein gesamtschweizerisches Konkordat zu schaffen. Die Kantone haben denn auch ihr explizites Einverständnis gegeben, die Erstellung der gesetzlichen Grundlagen an den Bund zu delegieren. Zweitens ist ein solches Gesetz auch für den Bund selbst in seinem Bereich nötig, wo er für den Vollzug zuständig ist. Auch dort ist es nötig, eine einheitliche Regelung zu schaffen. Der Bereich dieses Gesetzes ist natürlich sehr heikel; es geht um Eingriffe in die persönliche Integrität. Gerade deshalb ist eine sorgfältige Legiferierung nötig. Die Fallbeispiele, die uns in der Kommission mitgeteilt wurden, waren teilweise äusserst eindrücklich. Aber gerade auch deshalb ist dieses Gesetz nötig.
Die Kosten für die Zwangsausschaffungen belaufen sich auf etwa 2 Millionen Franken pro Jahr; für Nigeria beispielsweise betrugen die Rückschaffungskosten 120 000 Franken. Es gibt unter den Auszuschaffenden eine zunehmende Zahl von Personen, die alles tun, um nicht zurückkehren zu müssen. Das kritisiere ich überhaupt nicht. Aber eine glaubwürdige Asyl- und Ausländerpolitik ist darauf angewiesen, dass einerseits die Aufenthaltsbedingungen in der Schweiz klar, menschenwürdig und gerecht sind. Anderseits hängt eben die Glaubwürdigkeit der Migrationspolitik auch davon ab, dass rechtsgültige Entscheide tatsächlich vollzogen werden. Wer die Bedingungen für einen dauernden Aufenthalt in der Schweiz nicht erfüllt, nachdem er alle ihm zustehenden Rechtsmittel in Anspruch genommen und ausgeschöpft hat, muss das Land verlassen. Wer sich auch dann noch weigert, das Land zu verlassen, fordert den Staat heraus, dass er seine Massnahmen auch zwangsweise vollziehe. Das ist für die Betroffenen und für die Vollzugsbeauftragten schwierig. Das ist auch tragisch, aber es muss möglich sein, sonst verliert die Asyl- und Ausländerpolitik der Behörden ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Bevölkerung. Wir tun allen Betroffenen den schlechtesten Dienst, wenn wir die zur Durchsetzung staatlichen Zwanges nötigen Mittel nicht klar gesetzlich festhalten, sondern im Vagen belassen, wie es jetzt der Fall ist. Dass das Gesetz als solches durchaus auch seine unschönen Seiten hat, hat damit zu tun, dass es eben auch äusserst schwierige Situationen regeln muss. Es ist besser, das Unangenehme zu regeln, als es den Akteuren zu überlassen.
Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung von allen Kantonen unterstützt. Der Ständerat hat an der Vorlage deshalb auch keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Wenn wir wollen, dass die Akzeptanz für dieses Gesetz in allen [PAGE 1585] Kantonen - für die die Regelung ja wesentlich gilt, sind sie doch vor allem im Vollzug betroffen - erhalten bleibt und damit auch ein einheitlicher Vollzug gewährleistet ist, dann tun wir aus unserer Sicht sehr gut daran, der ständerätlichen bzw. bundesrätlichen Fassung zuzustimmen, damit die Kantone auch nach unserer Beratung noch einheitlich hinter diesem Gesetz stehen können.
In diesem Sinne ist die CVP-Fraktion für Eintreten und unterstützt im Wesentlichen jeweils die Kommissionsmehrheit.