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Heim Bea · Nationalrat · 2007-10-02

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Massnahmen des polizeilichen Zwangs sollen nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen. Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, diesen Grundsatz in Artikel 1, dem Zweckartikel des Gesetzes, klar festzuhalten. Solche Massnahmen sollen nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen, nachdem alle milderen Mittel wie Aufforderung, Mediation, Überzeugungsarbeit und - bei einer Ausweisung - begleitete Rückführung nicht zum Ziel geführt haben.

Es sei nicht wahr, dass als Erstes Gewalt angewendet werde, sagte der Justizminister in der Kommission. Genau so muss es bleiben. Verankern wir diesen Grundsatz also in der Leitphilosophie dieses Gesetzes. Tun wir dies nicht, so kann auch dieses Gesetz nicht garantieren, dass dieser Grundsatz eingehalten wird; denn was heisst schon "angemessen", wie es im Gesetz steht?

Nein, ich male nicht den Teufel an die Wand. Ich zitiere nur den Justizminister, der uns erklärte, es habe sich gezeigt, dass man die Anwendung polizeilicher Zwangsmittel regeln müsse, sonst benütze die Polizei einfach diejenigen Mittel, die sie für richtig erachte. Es kam zu Zwischenfällen mit Verletzungen und sogar zu einem Todesfall.

Eine Zwangsanwendung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität des Betroffenen, also darf sie nur als allerletztes Mittel akzeptiert werden; wir wollen es so festgeschrieben haben. Einer der zentralen Grundsätze der Mitglieder der SP, denen sich beim Gedanken an den Einsatz von Waffen und entwürdigenden Hilfsmitteln als polizeilicher Akt alle Haare sträuben, ist der Grundsatz des Respekts vor der körperlichen und psychischen Integrität des Menschen. Gewalt darf nur im äussersten Fall, als allerletztes Mittel, in Betracht kommen. Das ist das Mindeste an Respekt vor der Menschenwürde, auch in Zwangssituationen. Wenn wir das nicht als Grundbotschaft deklarieren, ist zu befürchten, dass das Gesetz auch anders interpretiert werden kann. Es gelte der Grundsatz, dass immer zuerst das mildeste Mittel eingesetzt werde; das hat der Justizminister auch heute Morgen wieder bestätigt. Ich sage es noch einmal: Genau das wollen wir. Verankern Sie also mit uns diesen Grundsatz.

Zwangsmittel lassen sich nur als letztes Mittel legitimieren. Sichern Sie diesen Grundsatz heute und in Zukunft: Sagen Sie Ja zum Antrag der Minderheit Roth-Bernasconi.

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