preparatory:AB 77237
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-10-03
Wortprotokoll
Das ist auch die Antwort an Herrn Burkhalter. Sie haben gesagt, es gebe Differenzen zwischen Interpellationsantworten und der Schlussvorlage. [PAGE 1612] Der Bundesrat hat einen anderen Entscheid gefällt, weil ich auch einen anderen Antrag gestellt habe. Dieses Recht müssen wir haben. Der Bundesrat hatte beschlossen, die Aufsicht beim EJPD anzusiedeln. Ich habe dem Bundesrat an der Schlusssitzung beantragt, die Bundesanwaltschaft dem Gesamtbundesrat zu unterstellen und die Ausübung der Aufsicht an das EJPD zu delegieren. Der Bundesrat hat dem zugestimmt. Darum ist es eine spätere Vorlage. Dieses Recht muss man ja haben.
Warum die Unterstellung der Bundesanwaltschaft unter den Bundesrat? Die Strafverfolgung gehört in die Exekutive und nicht in die Judikative. Es ist problematisch, wenn sich ein Gericht mit der Aufsicht befasst, also wenn z. B. die Beschwerdekammer Weisungen in Bezug auf die Beweisabnahme gibt und das Bundesstrafgericht als Spruchkörper dies später prüft. Das ist bereits eine Parteinahme.
Sie müssen sehen, wenn Sie eine "Nebenregierung" machen wollen, um den Bundesanwalt zu beaufsichtigen, müssen Sie dieser auch den Apparat geben; das betrifft Finanzen, Personelles usw. Ich wehre mich nicht dagegen. Wichtig ist, dass Sie eine einzige Instanz bestimmen, und diese gehört auf die Seite des Bundesrates. Jetzt muss ich Ihnen sagen: Es gibt so viele Schnittstellen. Was tun Sie mit der Bundeskriminalpolizei? Die beiden arbeiten ja zusammen; da haben Sie wieder eine verfehlte Unterstellung. Was tun Sie mit dem Dienst für Analyse und Prävention? Was tun Sie mit dem Bundesamt für Justiz, welches für die Rechtshilfe zuständig ist? Das gehört alles in die gleiche Verwaltung, und darum müssen Sie die praktischen Probleme lösen.
Der Gesamtbundesrat scheint mir dazu die richtige Lösung zu sein. In der Vernehmlassung kann aber zu allen Fragen Stellung genommen werden. Sie haben gesehen: Der Bundesrat hat gesagt, man könne sich dazu äussern, ob eine andere Unterstellung besser wäre. Wenn Sie das nochmals tun wollen, sind wir nicht dagegen. Das gälte auch, wenn wir es nicht geschrieben hätten.