Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-10-03
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-10-03
Wortprotokoll
Gestatten Sie, dass ich auf all die persönlichen Vorwürfe nicht eingehe, aber ich kann Sie zufriedenstellen: Ich habe diese selbstverständlich alle zur Kenntnis genommen, die falschen und auch die zwei, drei richtigen, die es dabeihatte.
Aber ich möchte auf das Ganze eingehen, nämlich auf die Aufsicht bzw. die Funktionsweise der Bundesanwaltschaft. Dieses Debakel, das hier angerichtet worden ist, das nicht schön ist und die Institutionen geschwächt hat, namentlich der 5. September 2007, hat vielleicht den Vorteil, dass man endlich über die Probleme spricht, die sich in diesem Staat stellen und die Sie, was die Bundesanwaltschaft betrifft, grossenteils verdrängt und beiseite geschoben haben. Die Bundesanwaltschaft ist die Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes. Sie ist in der Bekämpfung von Verbrechen - Terrorismus, organisierte Kriminalität, Sprengstoffdelikte, Völkermord, Spionage usw. - tätig. Es geht also um eine wichtige Angelegenheit. Nun ist die Frage: Wie kann man gewährleisten, dass die Bundesanwaltschaft ihre Aufgabe richtig ausführt?
Ich gehe den einzelnen Punkten nach, wie Sie sie aufgeworfen haben. Es ist von Herrn Fluri geltend gemacht worden, für die FDP sei die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft das Wichtigste; unabhängig, unabhängig und nochmals unabhängig solle sie sein, das sei das Allerwichtigste. Ich bitte Sie, die Sache zu Ende zu denken: Völlige Unabhängigkeit ist das Wesen der Staatsanwaltschaften von Diktaturen. Absolutistische Staaten haben damit ihre Erfahrungen gemacht. Schauen Sie das Beispiel Deutschland an: Dort weiss man, warum für die Staatsanwaltschaft die Unabhängigkeit nicht als oberstes und alleiniges Prinzip gelten kann, sondern warum sie auch geführt werden muss. In Frankreich steht der Justizminister der Staatsanwaltschaft der Republik vor, ohne Staatsanwalt zu sein. Das begrüsse ich nicht, aber es gibt dafür Gründe. In Deutschland ist die Bundesanwaltschaft ganz eng mit der Regierung verbunden, weil es eben bei allen Rufen nach Unabhängigkeit - darauf komme ich noch zu sprechen - auch ein wichtiges Prinzip ist, dass im Staat auch die Bundesanwaltschaft geführt werden muss. Das wird man ja begreifen, denn Staatsanwälte haben die Macht, stark und wesentlich in die persönliche Freiheit und Integrität der Menschen einzugreifen. Sie bestimmen über die Strafverfolgung, sie bestimmen, wen sie nicht verfolgen, sie können verhaften lassen, sie können Telefongespräche abhören lassen usw. - das ist ihnen gegeben.
Und das soll unkontrolliert passieren, einfach, weil man sagt: "Sie sind unabhängig, sie sind unabhängig!"? Es stellt sich hier in besonderem Masse die Aufgabe, das unter Kontrolle zu halten. Sie sehen: Die Unabhängigkeit hat ihre Grenzen.
Aber ich komme zur Wichtigkeit der Unabhängigkeit von Staatsanwälten. Damit Strafverfolgungsbehörden nicht für politische oder anderweitige Zwecke instrumentalisiert werden können, muss die Staatsanwaltschaft, die Bundesanwaltschaft im Einzelfall unabhängig sein. Bei aller Parteilichkeit dieses GPK-Berichtes ist es nicht einmal dort gelungen zu sagen, ich hätte in Einzelfällen in diese Unabhängigkeit eingegriffen. Das hätte ich nie getan. Ich wusste auch nicht, wer wen verfolgt. Das wollte ich auch gar nicht wissen, und das muss ich auch nicht wissen. Es gilt, diese Unabhängigkeit zu gewährleisten und vor Missbräuchen zu schützen; wem Sie die Bundesanwaltschaft unterstellen, ist dabei gleichgültig.
Zum Entwurf, den der Bundesrat jetzt in die Vernehmlassung gegeben hat, muss ich Ihnen sagen: Das ist unser Werk, das ist nicht auf Druck des Parlamentes entstanden, sondern weil wir seit 2004 gemerkt haben, dass die Effizienzvorlage (EffVor), die das Parlament vor meiner Zeit gegen den Willen des Bundesrates beschlossen hatte, eine Fehlkonstruktion par excellence ist. Darum hat der Bundesrat aus eigenem Willen gehandelt. In diesem Entwurf garantiert der Bundesrat im Einzelfall die Unabhängigkeit des Bundesanwaltes. Damit habe ich auch keine Mühe, das habe ich in meiner vierjährigen Amtstätigkeit immer so gehalten. Über die Prozesse, die dort geführt werden, habe ich meistens in der Zeitung gelesen.
Nun zur Unabhängigkeit: Es gibt Grenzen. Es ist hier gesagt worden, ich hätte mich gegen die Gewaltenteilung vergangen, weil ich dem Bundesanwalt gewisse Weisungen gegeben habe. Ich muss Ihnen sagen: In meinem Aufsichtsbereich kann ich die Gewaltentrennung gar nicht verletzen: Es ist die gleiche Gewalt, sonst wäre sie mir gar nicht unterstellt. Aber die Unabhängigkeit hätte ich verletzen können; das ist ernst zu nehmen.
Und was werfen sie mir vor? Verbot einer Pressekonferenz; ich gehe auf diesen Fall ein. Ich habe bei der Bundesanwaltschaft in Bezug auf Pressekonferenzen drei Dinge getan: Erstens habe ich am Anfang in einem Führungsgespräch der Bundesanwaltschaft patronal, fast väterlich nahegelegt - ich hatte damals noch keine Schwierigkeiten; ich habe die Leute übernommen, wie sie sind -, nicht bei jedem Fall, den sie eröffnen oder bei dem sie Geld beschlagnahmen, eine Pressekonferenz zu machen, als hätten sie bereits den grössten Fisch des Jahres erwischt. Ich habe ihnen gesagt, sie könnten ja das Fest noch machen, wenn das Gericht das Urteil gesprochen habe, aber nicht schon bei der Verdächtigung oder bei der Einleitung der Verfahren. Das ist doch kein Eingriff in die Unabhängigkeit des Bundesanwaltes!
Jetzt sage ich Ihnen, welche Folgen wir haben, und hier hört der Spass auf - da können Sie mit Ihrem Wahlgeplänkel kommen -: Wir haben einen Fall Yukos mit einer Pressekonferenz, als wäre nun wirklich der grösste Fisch ins Netz gegangen. Wir haben hier im Land 6 Milliarden Franken gesperrt und das der ganzen Welt verkündet. Der Betreffende kam mit seinen Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Am Schluss gab es ein Gerichtsurteil: Kein Rappen bleibt in der Schweiz. Alles musste zurückgegeben werden. Wieso machte man eine solche Pressekonferenz?
Wir haben einen zweiten Fall, den eines Ausländers in Lugano, der eine Bank hatte. Es gab eine Riesenpressekonferenz, wo es hiess, es gehe um das Delikt des Jahres. Freispruch auf der ganzen Linie, es war nichts daran! Ich nehme das der Bundesanwaltschaft nicht übel; sie muss ja auch Prozesse machen, wenn das Gericht dann vielleicht anderer Meinung ist. Aber man kann die Leute nicht so vernichten. Was ist die Folge für die Schweizerische Eidgenossenschaft? Eine 200-Millionen-Franken-Schadenersatzklage gegen die Schweiz, weil die Bank erledigt ist.
Wollen Sie Bundesanwälte, die völlige Unabhängigkeit haben? Wessen Aufgabe ist es, hier einzugreifen? Ich habe es als meine Aufgabe empfunden, und wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie jemand anderes bezeichnen. Sie haben mir die administrative, finanzielle und personelle Aufsicht übertragen, ich habe sie wahrgenommen - sie wurde vorher nicht immer wahrgenommen -, und das hat leider zur Trennung geführt.
Ich nenne einen dritten Fall: Ich habe einmal eine Pressekonferenz verboten, nur einmal - im berühmten Fall Achraf. Ich bitte Sie, sich in diese Fälle zu vertiefen. Während Wochen gab es die Mitteilung, wir hätten in der Schweiz einen Terroristen, der aus dem Ausland abgehört werde. Diesen Terroristen hatten wir nicht, weil der Betreffende mit einem falschen Pass und unter falschem Namen hier war. Als man ihn eruiert hatte - es war eine spanische Angelegenheit -, war das Erste, dafür zu sorgen, dass er in ein ausbruchsicheres Gefängnis kam. Jetzt beginnt die Geschichte: Da ruft mich der Justizminister des Landes an und sagt, man solle den Betreffenden bitte sofort überstellen. Ich sage ihm: Sie müssen ein Gesuch stellen, ordnungsgemäss. In der Schweiz entscheiden nicht die Minister, wen man zurückzuschicken hat. Wir haben einen Rechtsstaat, die Gerichte [PAGE 1608] sind zuständig. Dann ist der betreffende Kanton in die Sache involviert. Das Bundesamt für Justiz ist zuständig für die Beantwortung der Frage, ob man die Auslieferung machen kann. Schliesslich haben wir das Bundesamt für Polizei, weil der Dienst für Analyse und Prävention involviert war. Die Kriminalpolizei war involviert.
Und in diesem Wirbel, von der Presse bestürmt, wollte jeder eine Pressekonferenz machen. Da habe ich gesagt: So, stopp! So, stopp jetzt! Jeder macht eine Pressekonferenz in seiner Angelegenheit - die Sache muss jetzt koordiniert werden. Jeder, mit Ausnahme des Herrn Bundesanwaltes, hat das eingesehen: Wir können keine isolierten Pressekonferenzen machen, jetzt müssen wir warten. Er hat gesagt, er sei unabhängig. Da habe ich gesagt: Betrifft es denn Ihr Verfahren, dass Sie sofort eine Pressekonferenz machen müssen? Es geht mir nicht um den Inhalt, sondern um die Frage, wann eine Pressekonferenz stattfindet; jetzt müssen wir koordinieren. Da hat er verneint und gesagt, er sei aber unabhängig. Dann habe ich ihm das verboten. Dann hat er keine Pressekonferenz gemacht, aber sein Pressechef hat eine gemacht, mit der Begründung des Bundesanwaltes: Sie haben es nur mir persönlich verboten und nicht der Bundesanwaltschaft.
Was ist das für eine Beurteilung der Führung, wenn man das gutheisst? Ich muss Ihnen sagen: In jedem Unternehmen der Privatwirtschaft hätte das bereits damals zur Trennung geführt. Das meinen Sie mit dem Vorwurf, ich hätte in die Unabhängigkeit eingegriffen. Im Sinne des höheren Interesses musste das geschehen.
Der Fall Achraf ist ein Erfolgsfall geworden. Ich habe oft im Ausland Lob für die Erledigung dieses Falles bekommen. Das war eine heikle Geschichte. Es ist nur gut herausgekommen, weil wir es koordiniert haben. Es ist nicht mein Verdienst, sondern wir alle haben gut zusammengearbeitet. Wie wollen Sie das gewährleisten, wenn einer sagt, er wolle ausliefern, und macht eine Pressekonferenz und wenn der andere sagt, er wolle verfolgen, und macht eine Pressekonferenz? Das schliesst sich gegenseitig aus.
Es gibt nicht nur eine Unabhängigkeit, sondern es gibt auch eine Führung, und die Unabhängigkeit hat Grenzen im höheren Interesse. Das habe ich nirgendwo verletzt; sonst soll es mir jemand sagen, wo es verletzt worden wäre. Aber ich kann Ihnen sagen, was passiert wäre, wenn ich es nicht getan hätte: Das wäre nicht nur ein Schaden für unser Land gewesen, sondern für die Strafverfolgung generell.
Das sind Fälle zur Frage der Unabhängigkeit, das heisst, es ist nur ein Fall, den ich jetzt aufgeführt habe; und ich bitte Sie: Nehmen Sie doch Ihre Verantwortung auch wahr! Nur hier herumzusagen: Ich bin für Unabhängigkeit, und der hat da diesen Fehler gemacht und eine Pressekonferenz verboten - das ist ja kleinkariertes Zeug! Wir haben einen Terroristen, den ganz Europa nicht verfolgen konnte, ordnungsgemäss in der Strafverfolgung behandelt und rechtzeitig überstellt. Dafür hat die Schweiz grosses Lob bekommen.
Ich komme zum Gewaltenteilungsprinzip: Die Effizienzvorlage - ich habe sie jetzt kritisiert, weil Sie einen Bogen darum gemacht haben - hat eine unmögliche Konstruktion hervorgebracht. Von 1889 an, seit die Bundesanwaltschaft besteht, bis 2001 lag die Aufsicht an einem Ort, beim Bundesrat. 1999 hat das Parlament beschlossen, diese Aufsicht künftig zu teilen: Sie bleibt teils beim Bundesrat, aber die fachliche Aufsicht geht ans Bundesstrafgericht in Bellinzona; dazu kommt noch die Geschäftsprüfungskommission, die eigentlich eine Oberaufsicht hätte, die hat auch noch eine direkte Aufsicht ausgeführt. Erst seit der neue Bundesanwalt im Amt ist, erhalte ich zur Kenntnis, was für Unterlagen an die GPK gehen. Das ist keine Oberaufsicht mehr, aber wir hoffen, dass es jetzt in gute Bahnen kommt.
Jetzt hat man den Vorwurf gemacht, ich hätte mit dem Vertreter des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona, mit dem Präsidenten der Beschwerdekammer, Kontakte gehabt und Gespräche geführt. Selbstverständlich habe ich solche Gespräche geführt! Aber immer über das Gleiche: Wer von uns ist kompetent, eine Sache zu verfolgen? Wir haben nämlich Kompetenzkonflikte, weil nicht geklärt ist, was administrativ und was fachlich ist. Also mussten wir einen Weg finden. Das ist bei einer schwierigen Person, wie das Herr Roschacher war, natürlich besonders problematisch. Er hat dem einen gesagt: Sie sind nicht zuständig. Dem anderen hat er dasselbe gesagt. Und da mussten wir zusammensitzen und besprechen: Wer macht was? Das ist ein Erfordernis. Wir haben uns zum Glück verständigt. Es wäre nämlich noch möglich gewesen, dass beide gesagt hätten: Ich mache es nicht. Das wäre ein negativer Kompetenzkonflikt, da macht niemand etwas. Oder beide machen etwas! Das haben wir sehr selten gehabt. Es hat Fälle gegeben, wo wir so unsicher waren, da haben wir gesagt: Gut, dann nehmen Sie es, ich mache nichts.
Über die Ergebnisse bin ich nicht ins Bild gesetzt worden. Das ist die Sache des Präsidenten der Beschwerdekammer. Problematisch ist aber, dass die fachliche Aufsicht keine Möglichkeit hatte, administrativ und personell einzugreifen. Der Präsident der Beschwerdekammer musste zu mir kommen, wenn er etwas hatte.
Ich bringe Ihnen einen Fall - wir müssen über Fälle reden, damit Sie das sehen; das Schweizervolk hat auch ein Anrecht darauf, zu wissen, was eigentlich hier mit der obersten Strafverfolgungsbehörde geht. Wir haben heute zwei voneinander völlig getrennte Gebiete, nämlich die Bundesanwaltschaft und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt. Diese dürfen voneinander nicht beeinflusst werden. Das Untersuchungsrichteramt hat eine Pressemitteilung verschickt. Die "NZZ" hat das bemängelt und gesagt, hier habe die Bundesanwaltschaft mitgewirkt. Ich habe gesagt, das sei ein schwerwiegender Vorwurf. Die Bundesanwaltschaft hat unverzüglich dementiert: Das haben wir nicht gemacht. Da habe ich gesagt: Das fällt, glaube ich, nicht in meinen Bereich, das betrifft das Fachliche. Dann habe ich wieder mit dem Präsidenten der Beschwerdekammer gesprochen: Wir seien nicht zuständig, meinte ich, das müsse er untersuchen. Da hat er gesagt: Gut, wir werden es tun. Sie haben es gemacht. Herausgekommen ist, dass die Mitteilung vom Pressechef der Bundesanwaltschaft verfasst worden war - entgegen seiner Aussage, sie habe nicht mitgewirkt - und dass das Untersuchungsrichteramt sie übernommen hatte, was streng verboten ist. Zwei Vergehen liegen vor: Erstens ist das streng verboten, und zweitens hat der Pressechef in der Öffentlichkeit gesagt, er habe nicht mitgewirkt, die Bundesanwaltschaft sei nicht dabei gewesen. Die Fälle sind im Bericht erwähnt.
Was hat der Präsident der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona gemacht? Er hat der Bundesanwaltschaft gesagt: Es liegt an Ihnen, die personellen und administrativen Massnahmen zu treffen. Und er hat mir mitgeteilt: Ich kann das nicht anordnen, das fällt in Ihren Bereich. Da sagte ich: Gut, ich nehme es mit, und ich werde den Bundesanwalt dann fragen, was er gemacht hat. Einige Monate später habe ich ihn gefragt: Was haben Sie hier unternommen? Da hat er gesagt: Nichts. Da habe ich gesagt: Aber Sie können doch nicht so führen, dass Sie einen Pressechef haben, der erstens etwas so Delikates macht und in die Nachbarbehörde eingreift und zweitens erst noch sagt, er sei nicht daran beteiligt gewesen. Das muss doch Folgen haben bei der Führung. Da hat er gesagt: Ich mache nichts. Da habe ich ihm gesagt: Wenn Sie nichts machen, dann muss ich eine Massnahme gegen Sie treffen. Denn einen Bundesanwalt, der das zulässt und keine Massnahmen trifft, das kann ich nicht dulden. Also, Sie müssen einen Verweis oder eine Verwarnung - oder was es dann immer wäre - aussprechen. Darauf hat er dann einen Verweis ausgesprochen. Damit war es für mich erledigt.
Sie können die Berichte lesen. Es wird gesagt, ich hätte ihn erpresst. Das ist doch eine Führungsfrage. Wenn Sie eine solche Führung dulden - das können Sie schon -, dann haben Sie eine Bundesanwaltschaft im freien Lauf. Wer wird benachteiligt? Immer der Bürger - wenn es nicht funktioniert, ist immer der Bürger benachteiligt, sei das der Angeschuldigte, der falsch Angeschuldigte, der Angeklagte, der nicht Angeklagte. Sie werden in Zukunft dafür zu sorgen haben, dass das rückgängig gemacht wird. [PAGE 1609]
Was hat der Bundesrat getan?
1. Ich habe dem Bundesrat bereits 2004 den Antrag gestellt, diese geteilte Aufsicht so schnell als möglich abzuschaffen. Dass die Aufsicht ungeteilt ist, ist wichtiger als die Frage, wer die Aufsicht ausübt. Das ist für mich eine Führungsfrage: Geteilte Verantwortung gibt es nicht, Verantwortung ist unteilbar. Wer in seinem Leben schon geführt hat, weiss: In guten Zeiten kann man die Verantwortung schon teilen, aber in schlechten geht es nicht.
2. Der Bundesrat hat mir zugestimmt.
3. Wir haben die Sache sofort an die Hand genommen, wir wollten es sofort machen. Das führte dann zu einer ersten Vorlage. Das ist übrigens alles veröffentlicht. Herr Burkhalter hat hier so getan, als ob man nichts wisse. Das ist alles veröffentlicht. Anhand dieser Vorlage haben wir dann gesehen, dass wir die Unterstellungsfrage mit der Abschaffung des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes verbinden müssen, sofern die Strafprozessordnung vor 2008 fertig ist. Das haben Sie ja jetzt gemacht; ich danke Ihnen dafür und gratuliere Ihnen dazu; das ist ein ganz wichtiger Schritt. Dann können wir eine Vorlage machen, welche erstens die Abschaffung des Untersuchungsrichteramtes, zweitens die Neuunterstellung der Bundesanwaltschaft und drittens die Garantierung der Unabhängigkeit und die Funktionsweise umfasst.
Die Kommission Uster - Herr Zisyadis, Sie haben Herrn Uster so gerühmt, weil er aus dem linken Spektrum kommt - habe ich eingesetzt, niemand anderes. Ich habe keine Mühe mit den Resultaten von Herrn Uster; ich habe ihn mit der Sache betraut. Das ist das Resultat: Korrigieren der Fehlkonstruktion vom Jahre 2002.
So, das ist die Situation, die wir jetzt haben. Die Aufsicht - das ist meine Auffassung und auch jene des Bundesrates - ist Sache der Exekutive. Es ist auch nicht richtig, dass Strafgerichte die Aufsicht ausüben, wenn man nachher mit den gleichen Fällen vor das Gericht kommt. Das ist auch nicht unparteiisch! Zur Frage, ob Sie die Aufsicht einem anderen Gremium übertragen wollen, zum Beispiel dem Parlament usw., haben Sie alle die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Ich warne Sie aber in folgendem Sinn: Es braucht einen Apparat, um ein solches Organ zu führen und dabei nicht in dessen Unabhängigkeit einzugreifen. Glauben Sie nicht, dass die Parlamente eher gegen politische Missbräuche gefeit sind als ein Bundesrat! Ich bin lange im Parlament gewesen und hätte mich nie so hoch eingeschätzt, dass ich sagen würde, wir als Parlamentarier stünden nicht in der Gefahr, dass wir politisch an Orten eingreifen, wo wir das nicht tun sollten. Wir sind alle die gleichen Menschen.
Ich komme zum Abgang des Bundesanwaltes und zur Frage, die Sie dazu aufgeworfen haben. Es hat sich für mich früh abgezeichnet, dass es mit diesem Bundesanwalt auf die Länge nicht gehen würde; aber er war bis Ende 2007 gewählt. Ich habe mich erkundigt, wie man sich in einem solchen Fall von einem Mitarbeiter trennt. Es tut mir leid, Sie haben ein Bundespersonalgesetz verabschiedet, das eine solche Trennung nicht ermöglicht. In jedem privaten Betrieb hätte man sich anständig und im Einvernehmen getrennt, und zwar der Bundesrat, nicht ich! Ich hätte das dem Bundesrat nur beantragt. Ich muss Ihnen sagen: Auch der Bundesrat war von Anfang an der Meinung, das gehe nicht, schon als ich kam. Ich wusste damals nichts von der Vergangenheit; heute weiss ich, dass es in der Vergangenheit grosse Probleme gegeben hat. Leider hat die GPK all das, was vor 2004 vorgefallen ist, ausgeklammert, obwohl wir ihr alles mit Belegen unterbreitet haben.
Ich habe versucht, mit dem Bundesanwalt eine Lösung zu finden, wie man das mit schwierigen Mitarbeitern macht. Hier ist einer der Fehler meinerseits - das haben Sie gar nicht gemerkt -: Ich habe in den ersten zwei Jahren mit den Leuten gesprochen, um sie aufzurichten und nicht um Belege für den Fall zu sammeln, dass man sich später von ihnen trennen wollte. Ich habe die Bemerkungen nicht festgehalten, sondern ich habe im vertraulichen Gespräch darauf hingewiesen, dass dies und jenes besser sein sollte. Das ist vielleicht ein Fehler, den ich gemacht habe; ich mache es aber heute zum Teil auch noch so. Es widerstrebt mir, dass man mit Leuten spricht, dann Notizen macht und diese ins Personaldossier legt, damit man sie dann eventuell einmal hervorholen kann: Während seines ganzen Lebens ist eine Notiz da, dass der Mitarbeiter einmal einen Fehler gemacht hat. Wenn man ihn entlässt, kann man die Notizen hervornehmen und ihm sagen: Ich habe es dir ja gesagt, am 7. Mai 2005 und am 3. September des Jahres X usw.; es ist alles schön dokumentiert. Das ist eine Verrechtlichung des Arbeitsverhältnisses, und das lehne ich ab. Aber in diesem Fall war es vielleicht etwas zu blauäugig.
Wie ist es zum Rücktritt des Bundesanwaltes gekommen? Ich kann Ihnen die Dramatik schon darstellen.
1. Ich habe in meinem Departement - das geht jetzt an die Adresse von Herrn Zisyadis; er muss ja wahrscheinlich nicht so viel führen, darum hat er diese Erfahrung nicht - die Weisung, dass Telefone abgenommen werden müssen. Im Verhinderungsfall muss dies ein anderer tun. Das ist eine Sache der Führung und der Verbindung. Es klappt nicht immer, aber sobald es nicht klappt, greife ich ein.
2. In meinem Departement, wo die Sicherheit usw. ist und wir einander manchmal auch in der Nacht anrufen müssen, sind wir, meine mir direkt Unterstellten und ich, während 24 Stunden telefonisch erreichbar. Ich habe das Mobiltelefon bei mir, ich habe das immer, Tag und Nacht, bei mir; das ist eine Führungssache. Und das gilt erst recht für den Bundesanwalt!
Im Juni 2006, ich glaube, es war der 1. Juni, sind in den Zeitungen Artikel über einen Fall Ramos erschienen, über einen Drogenhändler und was weiss ich was, der eingespannt worden sei. Ich hatte davon noch nie etwas gehört, und die Verfahren kannte ich auch nicht. Ich habe im Departement die Sitte eingeführt, dass mir die einzelnen Bundesämter, wenn Zeitungsartikel erscheinen, die sie kritisieren, ohne Aufforderung innert zwei Tagen eine Notiz von maximal zwei Seiten zusenden und darlegen, was sie dazu finden; dies, damit ich die Stellungnahme kenne, wenn ich darauf angesprochen werde - das ist doch eine Führungsnormalität.
Beim Fall Ramos hat der Generalsekretär gesagt, da sei die Bundeskriminalpolizei angeschossen worden. Das Fedpol hat seinen Bericht ordnungsgemäss gemacht, und der Bundesanwalt hat mir innert 24 Stunden eine Notiz geschickt, wie er das immer macht, und dargelegt, warum er mich nicht orientieren könne. Ich habe ihm gesagt, ich wolle nicht etwas über den einzelnen Fall wissen, sondern was da los sei. Er sagte, das könne er mir nicht sagen! Am Freitag hat sich dann der Pressekrieg entwickelt, und wir waren im Dunkeln. Dann hat mir am Pfingstsonntag der Generalsekretär einen Antrag gestellt: Wir müssten dringend zusammenkommen, das müsse abgeklärt werden, und wenn wir das nicht tun könnten, müssten wir eine Administrativuntersuchung durch einen Aussenstehenden machen, der Einblick haben könne. Darum haben wir uns am Pfingstmontag getroffen, und zwar dort, wo ich über Pfingsten war, im Schloss Rhäzüns. Das ist nicht despektierlich; Herr Hämmerle wohnt gerade nebenan, im Schloss Rietberg, und ich halt im Schloss Rhäzüns. (Heiterkeit) Also, er ist dort, und ich bin am anderen Ort.
Jetzt kam wieder die Frage der Aufsicht: Was ist der Auftrag an den Betreffenden? Wir mussten dringend mit dem Präsidenten der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona sprechen, damit wir ihm nicht in die fachliche Aufsicht eingreifen würden. Er war bereit zu kommen, und wir haben uns getroffen und beraten: Wer macht was? Der Präsident der Beschwerdekammer hat Folgendes dargelegt: Auch seine Seite müsse eine solche Untersuchung haben, weil auch sie keine Auskunft bekomme. Da habe ich gesagt, dass das sein Bier sei, aber wir müssten schauen, dass es getrennte Aufträge seien und nicht die gleichen oder etwas, was dazwischenfällt. Dann haben wir das dort beschlossen. Wir haben am gleichen Abend eine Pressemitteilung gemacht.
Der Ort war nie geheim, er ist schon am nächsten Tag bekanntgeworden. Ich muss auch keine Geheimnisse machen; ich schäme mich nicht, in einem Schloss zu wohnen, nur dass Sie es gerade wissen. Jetzt wird gesagt, ich hätte nach [PAGE 1610] Bern ins Bundeshaus gehen sollen. Ich frage Sie, Sie Kritiker: Wo haben Sie am Pfingstmontag gearbeitet? Nirgends. Und ich hätte ins leere Bundeshaus gehen sollen, obwohl drei Personen im Kanton Graubünden zu Hause gewesen sind? Das ist die Pfingstangelegenheit.
Wir wollten den Bundesanwalt am Pfingstmontag per Telefon orientieren. Wir bekamen keine Telefonverbindung. Fünfmal wurde versucht, die Verbindung herzustellen; es ist alles notiert. Auch per SMS haben wir keine Antwort bekommen.
Ich fahre am Dienstagmorgen im Auto nach Bern und lese wie gewohnt, wenn ich um fünf Uhr wegfahre, die Zeitungen. Da lese ich den "Tagesanzeiger", und darin gibt der Bundesanwalt alle Antworten auf die Fragen zum Fall Ramos, die er mir nicht geben konnte. Finden Sie das in Ordnung? Da habe ich gesagt, dass das nun wirklich unglaublich sei.
Dann wollte ich mit dem Bundesanwalt zusammensitzen. Er hat das Telefon wieder nicht abgenommen. Es gab keinen Kontakt, bis wir merkten, dass er im Büro war. Dann habe ich gesagt, dass ich ihn dringend diese Woche treffen müsse. Er hat gesagt, dass er mich die ganze Woche nie treffen könne, weil er so viel zu tun habe. Da habe ich gesagt, dass ich für ihn während sieben Tagen 24 Stunden frei sei, er könne auch morgens um zwei kommen.
Am Donnerstag ist er mit dem Rechtsanwalt gekommen. Da habe ich ihm eine Verwarnung gegeben, ich sage es Ihnen offen. Ich habe ihm gesagt, dass er in der Privatwirtschaft fristlos entlassen worden wäre. Fristlos! Das könne doch nicht die Art und Weise der Zusammenarbeit sein. Aber beim Bund hatte ich nicht einmal die Möglichkeit, mich von ihm zu trennen. Ich sagte ihm, dass ich ihm jetzt diese Verwarnung gebe; das hat die GPK alles. Dann habe ich ihm gesagt, dass ich bei der zweiten Verwarnung dem Bundesrat den Antrag stellen würde, dass wir uns trennen, und dass er dann entlassen würde. Einen zweiten solchen Fall könne ich nicht zulassen. Jetzt kann man das schon lächerlich machen und sagen, das sei eine strikte Führung, da wolle jemand eingreifen. Das ist doch normal! Wer eine Verantwortung trägt, kann nur so führen und kann so etwas nicht dulden.
Darauf hat der Bundesanwalt, d. h. sein Anwalt, gesagt, er sei bereit zu kündigen, hat aber exorbitante Forderungen gestellt. Dann habe ich mich erkundigt, was in einem solchen Fall gemacht werden kann. Die Lösung war: Wenn er kündigt - das kann er tun -, bekommt er die gleiche Entschädigung wie ein Amtsdirektor, den wir entlassen. Es gibt keine Sonderregelung für den Bundesanwalt, das ist nicht vorgesehen. Jemand - ich glaube, es war Herr Fehr Hans-Jürg, ich weiss es nicht mehr - hat hier die Unwahrheit gesagt, nämlich ich hätte Abgangsentschädigungen bezahlt, die nicht gerechtfertigt gewesen seien. Das Bundesamt für Justiz hat das Vorgehen als richtig bezeichnet, und vom Eidgenössischen Personalamt liegt schriftlich vor, das sei das, was man machen müsse und machen könne, und weil es eine Kündigung durch Herrn Roschacher sei, falle das in die Kompetenz des EJPD-Chefs. In allen Fällen, die wir im Bundesrat hatten - es waren noch andere, ich habe sie aufgezählt -, galt: Kündigungen mit Verträgen fallen in die Kompetenz des betreffenden Departementes.
Die Geschäftsprüfungskommission und vorher auch die Finanzdelegation haben gesagt, das sei nicht richtig. Wenn man nach dem Rücktritt einen Vertrag mache, müsse man das wie eine Kündigung durch den Arbeitgeber behandeln. Jetzt muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie diese Regelung wollen, wehre ich mich nicht dagegen; dann machen wir es so. Ich hätte doch ohne Weiteres den Antrag an den Bundesrat gestellt, und ich muss Ihnen sagen - ohne ein Prophet zu sein -, der Bundesrat hätte der Trennung selbstverständlich zugestimmt. Ich habe im Bundesrat oft Gespräche über den Bundesanwalt geführt. Ich darf Ihnen nicht sagen, wie das Echo jeweils war, aber ich hätte damit keine Mühe gehabt.
Der Vorwurf von verschiedener Seite war - heute wieder von sozialdemokratischer Seite, von Herrn Hofmann -, warum ich mich nicht früher vom Bundesanwalt getrennt hätte. Wie wenn ich mich früher hätte trennen können - wir hatten keine rechtlichen Gründe! Darum musste es so gemacht werden. Ich bin froh, dass der Bundesanwalt diese Stelle verlassen hat.
Und jetzt muss ich Ihnen sagen: Wer hier drin hat damals gesagt, es sei ganz schlimm, dass dieser Bundesanwalt gehe? Ich habe von niemandem hier solche Töne gehört, aber andere. Jetzt, ein Jahr später, wird von demjenigen, der das Problem gelöst hat, gesagt, er habe seine Kompetenzen überschritten! Der Bundesrat hat Ihnen ja, was die Kompetenzüberschreitung angeht, auch alles klar auf den Tisch gelegt. Ich habe, bevor das Ganze an die Öffentlichkeit ging, den Bundesrat ordnungsgemäss darüber orientiert, wie es gemacht werde. Der Bundesrat hat das ordnungsgemäss zur Kenntnis genommen, und ich habe auch nie gehört, ich hätte einen Antrag stellen sollen. Wenn das einer gewünscht hätte, hätte ich es vielleicht getan. Also, an die Details erinnere ich mich nicht mehr, aber diejenigen, die mir etwas gesagt haben, waren auf jeden Fall erleichtert.
Zum letzten Punkt, Vertrauen und Institutionen: Es ist von Vertrauen gesprochen worden, Herr Burkhalter. Vertrauen erhält man, wenn man die Sache richtig macht, und nicht, indem man beteuert, man habe sie richtig gemacht. Auch Kritik zerstört kein Vertrauen. Die Leute meinen immer, wenn sie kritisiert würden, verlören sie Vertrauen. Punkto Kritik bin ich ja relativ reich gesegnet. Ich habe nie das Gefühl, ich hätte deswegen Vertrauen verloren; vielleicht Liebe, das kann sein, (Heiterkeit) aber der Respekt ist geblieben. Und zu den Institutionen muss ich Ihnen sagen, dass ich in der langen Zeit etwas gelernt habe. Immer von jener Institution, bei der man gerade ist, verlangt man, dass sie nicht kritisiert oder zerstört werde. Aber Institutionen zerstört man nicht durch Kritik. Ich bin auch dagegen, dass man glaubt, Gewaltentrennung heisse, an einer anderen Gewalt keine Kritik zu üben. Das muss jedoch so sein. Wenn ich eine Verfügung erlassen muss, sage ich den Bürgern, dass sie sie einhalten müssen; aber kritisieren können sie von morgens bis abends. Das zerstört doch das Vertrauen nicht.
Aber Institutionen - und jetzt werde ich in dieser Sache ernst - gehen kaputt, wenn diejenigen, die in diesen Institutionen sind, ihren Auftrag nicht erfüllen, sie missbrauchen und das nicht machen, was sie tun sollten. Die Unabhängigkeit von Institutionen - die Unabhängigkeit des Bundesanwaltes eingeschlossen, auch jene von Gerichten - ist dafür da, dass jene Institutionen das tun können, was sie tun müssen, und nicht das, was sie tun wollen. Dafür ist die Unabhängigkeit nicht da. Und es ist nicht alles, was eine Institution getan hat, von vornherein schützenswert.
Ich bin jetzt hier angesprochen worden und muss Ihnen sagen: Der 5. September 2007 ist ein dunkler Tag für die Eidgenossenschaft und ihre Institutionen. Es ist ein dunkler Tag, wenn man es fertigbringt, bezüglich eines Bundesrates, der von nichts weiss - ich habe leider erst am Sonntag darauf realisiert, was passiert ist -, den Eindruck zu vermitteln, dass eine Institution Bundesrat, eine Institution Geschäftsprüfungskommission und eine Institution Bundesanwaltschaft sagen: "Der Justizminister ist in eine kriminelle Handlung involviert!" Das Wort "wahrscheinlich" ist gefallen. Über Mittag hat ein Parteipräsident gesagt, das führe zu einer "Staatskrise" usw. Wenn die Unterlagen nicht unverzüglich zum Vorschein gekommen wären - man hat ja zunächst gesagt, dass das Monate dauere -, dann würde dieser Justizminister heute nicht hier stehen. Diesen schweren Verdacht kann ein Mitglied einer Regierung nicht durchhalten. Er kann schon sagen, es sei nicht so. Ich habe ja von allem nichts gewusst, und ich weiss auch heute noch nichts, und es ist auch nichts daran. Ganz wenige haben noch das Gefühl, sie könnten es noch etwas hochkochen. Das darf in der Schweiz nicht sein. Das erinnert mich an diktatorische Staaten, das muss ich Ihnen sagen. Zuerst probiert man, einen politisch rauszuwerfen. Das ist ja gutes Recht. Wenn das nicht gelingt, erfolgt die Kriminalisierung. Er kann sich nicht wehren. Also ist er ein Krimineller. Dann geht er von selbst; das ist das Beste. Und die nächste Stufe wäre die psychiatrische Klinik. [PAGE 1611]
Das darf nicht vorkommen. Ich hoffe, dass der 5. September 2007 auch für die Institutionen ein heilvoller Tag war. (Teilweiser Beifall)