Brändli Christoffel · Ständerat · 2000-09-28
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-28
Wortprotokoll
Wir haben vor rund drei Jahren die Volksabstimmung über die Initiative "EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!" gehabt. Dort wurde eine eingehende Diskussion über die Zuständigkeiten geführt, und es wurde dort auch klar und mit Volksentscheid bestätigt, dass die Zuständigkeit in dieser Frage beim Bundesrat liegt. Das ist richtig so.
Jetzt haben wir eine Initiative, die wieder in diese Zuständigkeit eingreift. Ich glaube, die Kommission hat richtig entschieden, wenn sie diese ablehnt. Es ist auch sachlich [PAGE 627] falsch, dieser Initiative zuzustimmen; das sieht man, wenn man den Integrationsbericht des Bundesrates liest. Von daher ist der Entscheid unserer Kommission richtig.
Bei diesem Gegenvorschlag - ich habe ihn einige Male durchgelesen - stellt man sich schon die Frage, was das soll. Ich bin nicht Jurist, Herr Marty, aber ich glaube doch, noch einen klaren Kopf zu haben. Ich lese hier: "Wenn es die Interessen der Schweiz erfordern, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Reformen." Das ist selbstverständlich, wenn das in der Zuständigkeit des Bundesrates liegt. Was soll eine solche Erklärung? Ist das ein Rechtssatz, oder was ist das?
Dann lese ich: "Der Bundesrat entscheidet über den Zeitpunkt der Reaktivierung des Beitrittsgesuches." Das ist doch selbstverständlich, wenn er zuständig ist. Wieso geben wir solche Erklärungen ab? Wir können ein Postulat machen, eine Empfehlung machen, aber in einen Beschluss zu einem Volksbegehren derartige Selbstverständlichkeiten aufzunehmen, ist für mich Augenwischerei. Da kommen wir jetzt in ein gefährliches Spiel, und zwar kommen wir in ein Spiel der Taktik hinein. Es geht einzig und allein um die Taktik, einen Volksentscheid in dieser Frage allenfalls noch zu verhindern.
Ich verstehe nicht, warum man diese Frage, diese Volksinitiative, die nicht in die Landschaft passt, zu einem politisch so relevanten Geschäft hochstilisiert hat. Jetzt stehen wir in dieser Diskussion und versuchen, irgendeinen taktischen Weg zu finden, um einen Volksentscheid auszuschliessen. Diesbezüglich teile ich die Meinung der Kommission nicht.
Im Volk ist das wahrgenommen worden. Es geht ja nur noch darum: Das Volk darf nichts dazu sagen. Ich bin der Meinung, dass es für die Urnenabstimmung die bessere Variante sein wird, wenn das Volk etwas zu sagen hat, als wenn wir dieses taktische Spiel weiterführen und mit allen Mitteln einen Volksentscheid verhindern wollen. Das würde sich bei einem Volksentscheid negativ auswirken.
Ich bitte Sie dringend, diese taktische Spielerei nicht mitzumachen und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
In Bezug auf die Kommission möchte ich doch noch etwas sagen, und zwar zum Begriff der Integrationspolitik. Herr Frick hat das sehr schön umschrieben. Man muss auch sagen, dass das auch ein Begriff ist, der sehr unterschiedliche Interpretationen erfährt. Es gibt Leute, die sagen, Integrationspolitik sei der bilaterale Weg. Es gibt Leute, die sagen, Integrationspolitik sei der Beitritt; das ginge mir jetzt aber etwas zu weit. Sie haben nicht gesagt, Sie forderten den Beitritt, aber man dürfe mit den Aussagen, die hier gemacht worden sind, nichts präjudizieren. Es ist offen zu lassen, ob das der bilaterale Weg oder der Beitrittsweg sein wird.
Herr Merz hat dann gesagt, man müsse prüfen, was machbar und was nicht machbar sei. Ich meine, man müsse in erster Linie prüfen, was wünschbar ist. Diesbezüglich werden wir sicher in den nächsten Jahren eine eingehende Diskussion führen.
Herr Briner hat, so meine ich, doch einige richtige Akzente gesetzt.
Ich teile auch nicht die Meinung von Herrn Béguelin, wonach primär wir hier diesen Entscheid treffen. Die Volksinitiative ist ein Volksrecht, die Initianten sollen entscheiden, ob sie diese Abstimmung wollen oder nicht. Wir sollten hier aber aufgrund der Fakten, aufgrund der Inhalte einen klaren Entscheid fällen und der Kommissionsmehrheit zustimmen, die Alternative des Nationalrates ablehnen, bei unserem Beschluss bleiben und nachher diese Frage auf vernünftigem Weg weiterbearbeiten.