Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-10-03
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Unsere Fraktion befasst sich mit einer wesentlichen Frage, nämlich der Frage der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Wir stellen fest, dass der Bundesrat sich zur Frage der Aufsichtsregelung bei der Bundesanwaltschaft bereits mehrmals für eine ungeteilte Aufsicht durch die Exekutive ausgesprochen hat: zum ersten Mal in einem Grundsatzentscheid am 3. Dezember 2004, dann bei der Eröffnung der ersten Vernehmlassung am 29. Juni 2005, dann bei einer Bestätigung des Grundsatzentscheides am 26. April 2006. In der Antwort vom 30. Mai 2007 auf die Interpellation Berset 07.3267 steht wörtlich: "Ebenso ist die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft grundsätzlich entschieden." Schliesslich hat der Bundesrat am 21. September 2007 mit der Eröffnung der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (StBOG) erneut die ungeteilte Aufsicht vorgeschlagen. In Artikel 20 Absatz 1 schlägt er dort die Übernahme der Aufsicht durch das EJPD vor.
Vor diesem Hintergrund ist die Frage gerechtfertigt, weshalb der Bundesrat eine neuerliche Vernehmlassung zur Aufsichtsfrage startet, wenn er in Anbetracht der wiederholten Bestärkung seines Antrages von seiner Lösung ja überzeugt ist - notabene, nachdem er das Vernehmlassungsergebnis aus dem Jahr 2005, das ihm seit April 2006 bekannt ist, erst vor etwa zwei Wochen still und heimlich ins Internet gestellt hat. Ist deshalb die Aussage des Bundesrates in der Antwort auf die Interpellation Berset nach wie vor gültig, wonach die Frage der Aufsicht endgültig entschieden sei?
Hierzu haben wir ja zwei Interpellationen, 07.3334 und 07.3574, eingereicht: Jene vom 14. Juni 2007, die Interpellation 07.3334, hat der Bundesrat am 21. September an sich beantwortet; er hat die Fragen aber am 28. September mit der dringlichen Interpellation 07.3574 nochmals beantwortet. Bei den jeweiligen Antworten auf die Frage 5, nämlich worauf die Motivation des EJPD-Vorstehers gründe, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft übernehmen zu wollen, gibt es materielle Unterschiede. In der Antwort vom 21. September stellt der Bundesrat nämlich fest, dass es nicht vorgesehen sei - nicht vorgesehen sei -, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim EJPD anzusiedeln; welches Modell schliesslich die grösste Akzeptanz finden werde, sei offen. Eine Woche später, am 28. September, führt er dann aus, die Vernehmlassungsteilnehmenden seien aufgefordert, sich auch zu einer allfälligen Aufsicht durch das Bundesgericht oder zu weiteren Formen der Aufsicht zu äussern, er werde sich erst nach Kenntnis des Berichtes der GPK und des Ergebnisses des Vernehmlassungsverfahrens definitiv festlegen. Wir haben hier also Widersprüche zwischen der Vernehmlassung zum StBOG und den beiden Interpellationsantworten einerseits und unter den Interpellationsantworten andererseits. Antworten erwarten wir heute.
Die Haltung der FDP zu dieser Frage war immer die folgende: An erster Stelle steht die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Effizienz hat in dieser Beziehung nicht erste Priorität. Es dürfen und sollen bei einer geteilten Aufsicht Schnittstellen in Kauf genommen werden, die natürlich durch eine Koordination minimiert werden müssen. Aber primär und an erster Stelle steht wie gesagt die Unabhängigkeit. Wir werden einen Vorstoss einreichen, welcher verlangt, dass auch eine aussenstehende, unabhängige Stelle - eine Magistratur, wie das in einigen Kantonen und in einigen Ländern heisst - geprüft werden muss: eine gemischte Aussenstelle, zusammengesetzt aus Vertretungen von Exekutive, Legislative und Judikative. Selbstverständlich ist für uns aber, dass Beschwerden gegen die Bundesanwaltschaft von einem Gericht behandelt werden müssen. Damit wird ein grosser Teil der Aufsicht bereits geregelt. Die Aufsichtsbehörde darf ferner keinen Einfluss auf ein bestimmtes Verfahren bezüglich Eröffnung, Einstellung und Anklageerhebung nehmen können.
Zum Schluss stellen wir einmal mehr fest, dass die Bundesanwaltschaft zwar auch ein Teil der Exekutive ist. Sie ist aber vor allem ein Organ der Rechtspflege und hat damit eine eigene, funktionsbezogene Unabhängigkeit nötig. Eine Unabhängigkeit ist aber, wir unterstreichen das wiederholt und werden es noch x-mal tun, dringend nötig.