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Frösch Therese · Nationalrat · 2007-10-03

Frösch Therese · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Die Veröffentlichung des GPK-Berichtes hat eine heftige öffentliche Debatte ausgelöst. Die Antworten des Bundesrates auf die dringlichen Interpellationen bringen einerseits ein bisschen Licht ins Dunkel, andererseits "verwedeln" sie Wesentliches.

Wir sind heute mit ernsthaften Fragen der Gewaltentrennung und der Gewaltenteilung konfrontiert. Der GPK-Bericht wirft Bundesrat Blocher Verletzungen des Prinzips der Gewaltentrennung im Zusammenhang mit dem Abgang von Bundesanwalt Roschacher und im Zusammenhang mit dem Fall Achraf vor. Diese Vorwürfe kumulieren sich mit bereits früher erhobenen Vorwürfen wegen mangelnder Achtung des Prinzips der Gewaltentrennung, etwa im Falle der Albisgüetli-Rede, was bereits eine berechtigte Rüge evoziert hat. Bundesrat Blocher bekundet sichtlich Mühe, die Institutionen unserer Verfassung und des parlamentarischen Gefüges zu achten. Seine Kritik an der GPK und, nach der letzten Bundesratssitzung, am Bundesrat ist unhaltbar, weil sie die Autorität dieser Institutionen untergräbt. Dazu kommt die dauernde Infragestellung unseres Rechtsstaates durch den behaupteten Vorrang von Volksentscheiden gegenüber dem Völkerrecht, der verfassungswidrig ist. Bundesrat Blocher hat in den letzten Wochen die Grenzlinie zwischen Bundesrat und Wahlkämpfer in einer Art überschritten, die nicht nur eines Bundesrates unwürdig ist, sondern auch unser institutionelles Gefüge infrage stellt.

Die Umstände des Abgangs von Bundesanwalt Roschacher bleiben unklar. Wurde Herr Roschacher zum Abgang genötigt? Hat er aus freien Stücken einem Aufhebungsvertrag zugestimmt? Warum traf Bundesrat Blocher Herrn Hochstrasser an jenem Tag in Rhäzüns? Gab es neben den offiziellen Abmachungen auch informelle? War Herr Hochstrasser zu Abmachungen überhaupt hinreichend legitimiert? In diesem Zusammenhang ist auch die Rolle des Bundesrates unklar. Warum war ihm nicht klar, dass er für eine Regelung betreffend Abgangsentschädigung zuständig war, wie von der Finanzdelegation klargestellt worden ist? Führungsfähigkeit und Kompetenzbewusstsein haben gefehlt. Gleichzeitig hat Bundesrat Blocher den Bundesrat offensichtlich nicht hinreichend informiert. Diesbezüglich besteht weiterhin Handlungsbedarf. Was die Person des Bundesanwaltes angeht, sei beigefügt, dass die Kritik am Vorgehen von Bundesrat Blocher keineswegs aus Herrn Roschacher einen guten Bundesanwalt macht.

Die GPK ist bei ihrer Untersuchung bezüglich Bewertung der Bundesanwaltschaft an ihre institutionellen Grenzen gestossen. Es liegen verschiedene Berichte vor, welche die Arbeit der Bundesanwaltschaft kritisch beleuchten und ihr mangelnde Effizienz vorwerfen. Sie betreffen aber das Gesamtgefüge und nicht in erster Linie die Person des Bundesanwaltes. Klar wurde, dass Handlungsbedarf bezüglich einer Neuorganisation besteht, die sich teilweise bereits durch die neue Strafprozessordnung ergeben wird. Die GPK hat nun innert nützlicher Frist ihre Abklärungen bezüglich Flipcharts usw. von Herrn Holenweger abzuschliessen.

Dazu werden wir erst dann Stellung nehmen, wenn die Ergebnisse vorliegen. Alle Mutmassungen wären heute fehl am Platz. Wozu vor allem verfrühte Mutmassungen führen können, haben wir hinreichend erlebt. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft bedarf einer Übergangslösung, einer parlamentarischen oder einer gemischten, parlamentarischen und gerichtlichen Bundesgerichtskontrolle. Es ist unhaltbar, die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat respektive indirekt dem Justizminister zu unterstellen. Wir erwarten von der GPK, dass sie auch unseren Fragen bezüglich der Auslieferungsfragen, die Bundesrat Blocher mit dem türkischen Amtskollegen besprochen hat, nachgeht. Auch hier ist eine klare Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit des EJPD und der gerichtlichen Zuständigkeit keineswegs gesichert. Der SVP kann es nur gelingen, unsere Institutionen lahmzulegen, wenn nicht endlich eine klare Parlamentsmehrheit, die dem entgegensteht, dem auch entschieden entgegenwirkt. Das war bislang leider keineswegs der Fall.