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Brunner Toni · Nationalrat · 2007-10-03

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-03

Wortprotokoll

Vorab muss ich als GPK-Mitglied, das der Minderheit in der Kommission angehört, ein paar Dinge unmissverständlich festhalten. Es wurden nämlich in den letzten Wochen viele Dinge gesagt, aber längstens nicht alles wurde korrekt dargestellt und wiedergegeben.

Unterscheiden wir vorab zwei Dinge: einerseits den bereits veröffentlichten Bericht, er heisst "Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes", und andererseits die weitere Untersuchung zu jenen Papieren, die bei Herrn Holenweger sichergestellt wurden. Wir müssen nicht um den heissen Brei herumreden: Was die Kommunikation zu den Holenweger-Papieren anbelangt, wurden vonseiten der GPK schwerwiegende Fehler begangen. Diese Fehler haben das Potenzial, das Vertrauen in die Oberaufsicht unseres Parlamentes nachhaltig zu erschüttern. Es ist auch nicht Sache einer Oberaufsicht, bereits vor einer Untersuchung selektiv Informationen in die Welt zu setzen, die wilde Spekulationen nähren und ein Mitglied der Landesregierung dem Verdacht auf kriminelle Handlungen aussetzen. Das ist nicht nur unverantwortlich, das ist ungeheuerlich. Die Vertraulichkeit, an die wir GPK-Mitglieder gebunden sind, verunmöglicht mir leider eine Darstellung des Sachverhalts dessen, was sich in der Kommission und in der Subkommission tatsächlich zutrug. Aber hätte man auf die SVP-Mitglieder in der Subkommission gehört, hätte man die ganze Aufregung, ja auch die ganze fahrlässige Kommunikation in Bezug auf die neu aufgetauchten Papiere schlicht vermeiden können. Die Suppe wurde von der GPK angerührt, jetzt hat sie sie auch auszulöffeln, und zwar sofort.

Zum bereits veröffentlichten Bericht betreffend Strafverfolgungsbehörden von meiner Seite Folgendes: Aufgabe der Oberaufsicht unserer GPK wäre es ja eigentlich, unvoreingenommen zu untersuchen und wenn immer möglich auf Einstimmigkeit hinzuarbeiten. Die Arbeit in der untersuchenden Kommission verlief alles andere als optimal, dies wurde mehrfach von verschiedenen Subkommissionsmitgliedern beanstandet, auch von solchen, die nicht der SVP angehören. Einige klar belegbare Fakten gehören hier noch einmal auf den Tisch, weil sie oft verdreht dargestellt wurden; so war die Verabschiedung des Berichtes in der Subkommission EJPD/BK mit 6 zu 4 Stimmen erfolgt. Der Bericht wurde also nicht nur gegen den Widerstand der SVP-Mitglieder verabschiedet; ein weiteres Mitglied hat dagegen gestimmt. Der Bericht war auch in der Kommission generell äusserst umstritten und in keinem Zeitpunkt auf Einstimmigkeit ausgerichtet. In der Plenarkommission betrug das Resultat der Abstimmung 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ein Drittel der GPK hat diesem Bericht also nicht zugestimmt.

Kein Mitglied unserer Fraktion hat diesem Bericht je zugestimmt. Es hat immer eine Mehrheit und eine Minderheit gegeben. Ich möchte Ihnen die Kritik an diesem Bericht, die wir bereits in der Kommission geäussert haben, auch hier wiedergeben. Zusammengefasst: Der Bericht ist unserer Ansicht nach politisch gefärbt. Er ist auf der einen Seite eine einseitige Abrechnung, und zwar mit Bundesrat Blocher, und auf der anderen Seite eine Reinwaschung von Herrn Roschacher, obwohl alle wussten, dass es mit ihm grosse Probleme gab. Der Bericht ist unvollständig und offenbar - aus meiner Perspektive - politisch motiviert.

Nicht einverstanden sind wir mit der völligen Ausblendung der Vergangenheit der Bundesanwaltschaft vor dem Amtsantritt von Bundesrat Blocher. Die Vorgeschichte und die Probleme mit dem damaligen Bundesanwalt würden im Bericht einiges klarstellen; denn die Aufsichtsproblematik war seit Beginn der geteilten Aufsicht 2002 ein Dauerthema. Das unmögliche Konstrukt führte von Beginn an zu Problemen, weit vor dem Amtsantritt von Bundesrat Blocher. Der ehemalige Bundesanwalt Roschacher führte sich oft wie die vierte Gewalt im Staate auf und liess sich am liebsten von gar niemandem kontrollieren. Diese Erfahrung machte schliesslich nicht nur der Bundesrat, sondern auch die parlamentarischen Kommissionen machten sie. Wer heute das Gegenteil behauptet, blendet bewusst Tatsachen aus.

Zum Fall Ramos ist nach wie vor vieles ungeklärt. Wir wollten Licht ins Dunkel bringen, aber der Bericht tut das nicht. Um den in den USA zu zweieinhalbmal lebenslänglich verurteilten kolumbianischen Drogenbaron Ramos, der von Roschacher als Vertrauensmann in die Schweiz geholt wurde, gibt es bis heute viele Ungereimtheiten und mehr Fragen als Antworten. Und ich glaube, es sollte erlaubt sein, als Mitglied einer Subkommission oder Oberaufsichtskommission diese Fragen seriös abgeklärt haben zu wollen. Aber das war hier leider nicht der Fall.

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