Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2007-10-03
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion hat heute Morgen ihre Strategie des Ablenkungsmanövers fortgesetzt und fast ausschliesslich von jenem Bericht gesprochen, den es noch gar nicht gibt, nämlich vom Bericht über die Holenweger-Papiere, und nicht vom Bericht der GPK, der vorliegt. Ich finde, wir als Parlament sollten uns in erster Linie mit jenem Teil des GPK-Berichtes befassen, der uns in unserer Aufsichtspflicht, in unserer Verantwortung direkt anspricht, denn die Frage heisst ja: Welche Schlussfolgerungen und welche Konsequenzen ziehen wir, das Parlament? Welche Entscheidungen müssen wir allenfalls treffen?
Dem Parlament obliegt die Aufsicht über den Bundesrat, deshalb muss es sich in erster Linie für dessen Verhalten bzw. dasjenige des Justizministers interessieren. Die GPK kreidet dem Justizminister einige gravierende Fehlleistungen an:
1. Er habe ohne gesetzliche Grundlage eine Abgangsentschädigung ausgerichtet.
2. Sein Vorgehen bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei "in rechtsstaatlicher Hinsicht problematisch".
3. Bei der Trennung vom Bundesanwalt habe er seine Kompetenzen überschritten.
4. Er habe dem Bundesanwalt unerlaubt Weisungen erteilt und damit die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft verletzt.
Das sind keine Bagatellen. Vor allem sind diese Fehlleistungen des Justizministers keine Einzelfälle. Sie reihen sich im Gegenteil ein in eine ganze Serie ähnlicher gravierender Vorfälle während seiner ersten Amtszeit. Ich erinnere nur an die wichtigsten: Der Justizminister hat die Gewaltentrennung verletzt, als er das Bundesgericht ultimativ aufforderte, 20 Prozent seiner Ausgaben zu sparen. Das war eine klare Kompetenzanmassung, denn für die Finanzierung des Bundesgerichtes sind wir, das Parlament, zuständig. Die GPK des Ständerates hat nachgewiesen, dass Bundesrat Blocher den Ständerat anlog, als er behauptete, er habe nie zwei unschuldige Albaner als Kriminelle bezeichnet. Videos haben dann das Gegenteil bewiesen. Herr Blocher hat sich in Ankara zum Komplizen des türkischen Justizministers gemacht, indem er sich von einem schweizerischen Gesetz distanzierte und seinem Kollegen in Aussicht stellte, dieses Gesetz gemäss türkischen Vorstellungen abzuändern, also die Antirassismus-Strafnorm zu streichen.
Herr Bundesrat Blocher hat viele Male das Kollegialitätsprinzip verletzt, einige Male ist er auch vom Bundesrat formell deswegen gerügt worden. Ein besonders krasser Fall war seine Publikation des vertraulichen Beschlusses des Bundesrates zur Privatisierung der Swisscom. Schliesslich hat Herr Bundesrat Blocher einen Zensurversuch gemacht, als er verhindern wollte, dass das welsche Fernsehen die Sendung "Infrarouge" ausstrahlte. Gemessen am Sündenregister des Justizministers war dasjenige des Bundesanwaltes eher bescheiden. Der aber musste gehen, obwohl es laut GPK für eine Kündigung keine ausreichenden Gründe gab.
Wie aber verhält es sich beim Justizminister? Was darf sich ein Mitglied des Bundesrates alles leisten? Müsste er nicht eher strenger beurteilt werden als der Bundesanwalt? Ich frage Sie als Aufsichtsbehörde über den Bundesrat: Welche Konsequenzen haben Verstösse gegen die Gewaltentrennung, Verstösse gegen das Kollegialitätsprinzip, Lügen gegenüber dem Ständerat, Zensurversuche gegenüber einem öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Kompetenzüberschreitungen, Komplizenschaft mit dem türkischen Aussenminister gegen ein schweizerisches Gesetz? (Unruhe) Liegt das alles drin? Nein, es liegt für ein Mitglied der Landesregierung nicht drin! Das muss Konsequenzen haben. Die Einzigen, die Konsequenzen ziehen können, ja müssen, sind Sie, die Mitglieder des Parlamentes, denn Sie sind die Wahlbehörde. Die einzige Sanktionsmöglichkeit, die wir haben, haben wir am Tag der Bundesratswahlen. Die Sanktion besteht wie beim Bundesanwalt darin, Herrn Bundesrat Blocher das Vertrauen zu entziehen und ihn nicht wiederzuwählen.