Müller Philipp · Nationalrat · 2007-10-03
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Ich werde versuchen, es kurzzumachen. Bei den Artikeln 13 und 14 bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Herr Bundesrat Blocher hat Ihnen erklärt, worum es darin geht.
Ich bitte Sie aber auch, bei Artikel 15, wo es um den Taser geht, wirklich die Mehrheit zu unterstützen. Ich bitte Sie ebenfalls, nachsichtig mit mir zu sein, wenn ich Ihnen nicht zuletzt zuhanden des Amtlichen Bulletins erkläre, worum es geht. Es ist wichtig, weil hier drin vor etwa 15 Minuten von einem Mordinstrument gesprochen worden ist - ich denke, darüber darf man einige Worte verlieren.
Die Minderheit Vermot-Mangold will durch das Streichen von Artikel 15 Buchstabe d den Taser im Rahmen dieses Gesetzes verhindern. Ein Taser ist ein Apparat, der zwei kleine Pfeile verschiesst, die an einem Draht befestigt sind und auf eine Distanz von etwa fünf bis sieben Metern eingesetzt werden können. Das Opfer kann seine Muskeln nicht mehr kontrollieren, wird bewusstlos und sackt zusammen, aber die geringe Stromstärke von 16 Milliampere verhindert dabei organische Schäden. Nach zwei Minuten ist die Wirkung vorbei, und die betroffene Person steht wieder auf. In der Kommission ist darauf hingewiesen worden, dass der Einsatz eines Tasers gegen eine Person mit einem Herzschrittmacher zu Problemen führen könnte. Das Problem der Wirkungen auf Träger von Herzschrittmachern stellt sich jedoch auch in Bezug auf den Einsatz von Schusswaffen. Es mag zwar zynisch klingen, aber wenn es um die Langzeitwirkung von Taser-Einsätzen geht, muss man diese der Langzeitwirkung von Schusswaffeneinsätzen gegenüberstellen. Der Taser kann den Einsatz von wesentlich gefährlicheren Schusswaffen verhindern. Wir müssen uns also bewusst sein, dass das Verbot von Tasern als Alternativen nur noch den Einsatz körperlicher Kraft eines Beamten oder einen Schusswaffeneinsatz offenliesse.
Ich möchte hier aus der Antwort auf eine Interpellation der grünen Fraktion im Stadtrat von Zürich zitieren - sie wurde vom Sprecher der SVP-Fraktion angesprochen. Sie kennen den Stadtrat Zürich, er ist nicht eben von der SVP oder von rechts dominiert; er hat in der Antwort auf diese Interpellation klar, deutlich, umfangreich Stellung genommen. Die Schlussfolgerung war: "Aufgrund all dieser Sachargumente unterstützt der Stadtrat das Vorhaben der Stadtpolizei Zürich, im Sinne der Prüfung der Einsatztauglichkeit für die Interventionseinheit Skorpion" - also eine Polizeieinheit - "4 Taser zu beschaffen." Das sollte eigentlich eine genügende Legitimation sein.
Wenn der Stadtrat Zürich zum Ergebnis kommt, dass der Taser ein adäquates Instrument ist, welches den Einsatz von Schusswaffen verhindern kann - es gibt entsprechende Studien; ich habe sie dabei -, dann sollte man hier dem Taser-Einsatz zustimmen und bei Artikel 15 mit der Mehrheit stimmen.