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Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-10-03

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Ich kann es relativ kurz machen: Wir schliessen uns der Mehrheit an.

Es geht bei Artikel 13 einmal mehr um das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Eine erhebliche Beeinträchtigung oder eine Beeinträchtigung ist eine Stufenabfolge, und es ist für uns selbstverständlich, dass unter Umständen eben die Gesundheit - nicht erheblich - beeinträchtigt werden darf, wenn es im Sinne des Vollzugs eines rechtskräftigen Entscheids oder einer Verfügung ist. Dann kann unter Umständen die Gesundheit beeinträchtigt werden, wenn dies nicht erheblich ist.

Zu Artikel 14: Zu den Diensthunden ist alles gesagt, was zu sagen ist. Es ist auch ein Mittel, das in der Kaskadenordnung vor dem Schusswaffengebrauch kommt. Unter diesen Umständen scheint uns der Einsatz von Diensthunden gerechtfertigt zu sein. Wir müssen uns ja im Klaren sein: Es geht hier um Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, muss damit rechnen, dass er nicht nur Briefe erhält, sondern mit physischen Mitteln ausgeschafft wird. Da muss er eben gewärtigen, dass dazu Hilfsmittel eingesetzt werden. Wenn das in seinem Kulturkreis nicht möglich oder wenn es in seinem Kulturkreis verpönt ist, zum Beispiel Diensthunde einzusetzen, dann hat er sich eben Rechenschaft darüber abzulegen, dass er sich illegal hier aufhält und jetzt nicht in seinem Kulturkreis lebt.

Zu Artikel 15, zum Taser: Auch hier geht es um die Verhältnismässigkeit, um das Kaskadenprinzip. Der Taser ist das letzte Mittel vor dem Schusswaffengebrauch. Unter diesen Umständen scheint uns dies ein geeignetes Mittel zu sein. Die zitierte Studie von Amnesty International liegt auch uns vor. Wir können hier auch zitieren, Frau Gaby Vermot: Erstens ist es nicht klar, dass der elektrische Schock die direkte Todesursache war. Zweitens hat Amnesty International ausgeführt, dass es entscheidend dazu beigetragen hat, dass diese Waffe gegen Personen in einer geschwächten körperlichen Verfassung, gegen ältere oder unter Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln stehende Personen eingesetzt worden ist. Das ist in der Regel bei diesen Ausschaffungsfällen eben gerade nicht der Fall. Es handelt sich in der Regel um jüngere, gesunde Leute, die eben zum Beispiel kein Anrecht auf Asyl haben; deshalb werden sie [PAGE 1620] zurückgeschafft. Offenbar besteht auch nach Meinung von Amnesty International in diesen konkreten Fällen eben gerade diese erhöhte Gefahr nicht. So sind wir der Meinung, man sollte neben den Kantonen mit dem Zwangsanwendungsgesetz auch dem Bund das Mittel nicht aus der Hand nehmen, das eben vor dem Schusswaffengebrauch eingesetzt werden kann, den Taser.

Wir bitten Sie, in allen drei Fällen dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.