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Heim Bea · Nationalrat · 2007-10-03

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Schutz der Kinder vor Gewalt einen Moment Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Schutz der Kinder vor Gewalt, das ist unser Anliegen, und wir haben im Rahmen der Diskussion in der Kommission gesehen, dass es hier ganz widersprüchliche Facetten gibt.

Das Justiz- und Polizeidepartement erklärte, es fänden keine Rückführungen von Kindern unter Anwendung von polizeilichem Zwang statt. Aber ich frage Sie: Was ist es denn anderes, wenn eine Familie morgens zwischen vier und fünf Uhr aus dem Schlaf gerissen und mit Zwang ausgeschafft wird? Es sind etliche Fälle bekannt, in denen Kinder bzw. Jugendliche - vor allem solche Jugendliche, die noch unter die Kinderrechtskonvention fallen - unter Anwendung körperlicher Gewalt ausgeschafft worden sind. Das darf nicht sein!

Die Regelung in Artikel 9 Absatz 2, wonach bei der Anwendung von polizeilichem Zwang das Alter der Betroffenen berücksichtigt werden muss, ist zwar gut gemeint, aber viel zu schwach. Die SP-Fraktion will, dass hier die Kinderrechtskonvention, wie sie die Schweiz unterzeichnet hat, eingehalten wird. Das gilt es hier sicherzustellen. Deshalb ist klar festzuhalten, dass polizeilicher Zwang gegenüber Kindern, in Anwendung der Kinderrechtskonvention, nicht angewendet werden darf. Bei Kindern ist die Anwendung von Zwang nicht nur ein Eingriff in die körperliche, sondern auch ein nachhaltiger Eingriff in die psychische Integrität. Wir wissen, dass gerade in Auseinandersetzungen mit Familien oder mit Kindern, die allein um Asyl ersuchen, die Kinderrechtskonvention nicht so angewendet wird, wie wir es versprochen haben. Es geht vor allem um die unbegleiteten Jugendlichen, und wir wollen der Einhaltung der Kinderrechtskonvention Nachachtung verschaffen. Polizeilicher Zwang darf gemäss der Kinderrechtskonvention gegenüber Kindern nicht angewendet werden. Die Würde jedes Menschen muss unbedingt gewahrt sein; die Anwendung von Folter ist verboten.

Ich bitte Sie, bei Artikel 9 den Antrag der Minderheit Vermot-Mangold bzw. der SP-Fraktion zu unterstützen.