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Stöckli Hans · Nationalrat · 2007-10-03

Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 10. Die Minderheit Roth-Bernasconi wird von der SP-Fraktion unterstützt. Es geht um die Art und Weise der Ankündigung von polizeilichem Zwang und von polizeilichen Massnahmen. Die bundesrätliche Fassung der Ankündigung ist zu einschränkend. Umstände und Zweck sollen bestimmen, ob eine Ankündigung erfolgen muss. Der Beschluss des Ständerates bringt mit der Forderung, die Ankündigung habe in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache zu erfolgen, bereits eine gewisse Verbesserung. Aber dies ist nicht genügend. Die Anwendung von polizeilichem Zwang und von polizeilichen Massnahmen muss der betroffenen Person in einer für sie verständlichen Sprache angekündigt werden. Der Minderheitsantrag enthält zudem die Einschränkung, dass eine solche Ankündigung nicht erfolgen muss, wenn sie nicht möglich ist. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates aber entsteht eine Umkehr der Beweislast.

Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat verlangen eine Ankündigung, wenn Umstände und Zweck es zulassen. Also müsste der Betroffene nachweisen, dass die Voraussetzungen der Ankündigung erfüllt waren, wenn diese selber nicht erfolgt ist. Der Antrag der Minderheit hingegen verlangt, dass voraussetzungslos eine Ankündigung zu erfolgen hat. Und beim Weglassen der Ankündigung müsste die intervenierende Behörde nachweisen, dass die Ankündigung eben nicht möglich war.

Eine solche Ankündigungspflicht schränkt übrigens die polizeiliche Tätigkeit nicht ein, weil Artikel 4 dieses Gesetzes klar stipuliert, dass das Zwangsanwendungsgesetz bei Handlungen in Notwehr oder Notstand gar nicht anwendbar ist. Eine Ankündigung sollte grundsätzlich in jedem Fall erfolgen, weil sie in erheblichem Mass zur Deeskalation beitragen kann.

Stimmen Sie der Minderheit Roth-Bernasconi zu!